Mehr Kompetenzen, weniger Bürokratie
Alexander Bieseke
Berlin. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege setzt die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2026 ein deutliches Signal zur Stärkung der Pflegeberufe. Pflegefachkräfte erhalten erweiterte Handlungsspielräume, während gleichzeitig bürokratische Hürden im Pflegealltag reduziert werden sollen. Ziel ist es, die Versorgungsqualität zu verbessern und Pflegekräfte spürbar zu entlasten.
Ein zentrales Element des neuen Gesetzes ist die Ausweitung der fachlichen Befugnisse von Pflegefachpersonen. Abhängig von Qualifikation und Zusatzweiterbildung dürfen sie künftig bestimmte Maßnahmen eigenständig durchführen, die bislang einer ärztlichen Anordnung bedurften.
Wie sich diese Neuregelung in der Praxis auswirkt, zeigt ein Beispiel aus der stationären Pflege:
Eine examinierte Pflegefachkraft versorgt einen Bewohner mit einer chronischen Beinwunde. Während eines Verbandswechsels erkennt sie eine deutliche Verschlechterung des Wundzustands. Bisher musste zunächst eine ärztliche Anordnung eingeholt werden, was häufig zu Verzögerungen führte. Künftig kann die qualifizierte Pflegefachkraft die Wundversorgung eigenständig anpassen, geeignete Materialien auswählen und das Pflegeintervall verändern. Für den Bewohner bedeutet dies eine schnellere und bedarfsgerechtere Versorgung.
Auch bei der Versorgung chronisch erkrankter Menschen ergeben sich neue Handlungsspielräume. So betreut eine Pflegefachkraft in einem Pflegeheim einen Bewohner mit Diabetes, dessen Blutzuckerwerte stark schwanken. Während früher jede Anpassung der Insulingabe ärztlich angeordnet werden musste, kann die Pflegefachkraft künftig im Rahmen klar definierter Standards eigenständig reagieren. Das erhöht die Versorgungssicherheit und entlastet zugleich den ärztlichen Dienst.
Neben der Befugniserweiterung setzt das Gesetz gezielt auf Entbürokratisierung. Pflegefachkräfte verbringen bislang einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit mit Dokumentation. Mit dem neuen Gesetz werden Dokumentationspflichten vereinfacht und stärker am tatsächlichen Pflegebedarf ausgerichtet. Ziel ist es, Pflegekräfte von unnötigem Verwaltungsaufwand zu befreien und ihnen mehr Zeit für die direkte Pflege zu ermöglichen.
Mehr Flexibilität gibt es auch bei der Pflegeplanung. Verschlechtert sich etwa der Gesundheitszustand eines Bewohners kurzfristig, kann die Pflegefachkraft künftig eigenständig reagieren und die Pflegeplanung anpassen – beispielsweise durch zusätzliche Mobilisationsmaßnahmen oder veränderte Lagerungsintervalle. Die Pflege wird dadurch individueller und kann schneller auf veränderte Bedürfnisse eingehen.
Pflegeverbände bewerten das Gesetz überwiegend positiv und sehen darin einen wichtigen Schritt zur Aufwertung des Pflegeberufs. Gleichzeitig fordern sie klare Regelungen zur Umsetzung, insbesondere bei Qualifikationsanforderungen, Haftungsfragen und der Finanzierung notwendiger Fortbildungen.
Kritische Stimmen mahnen an, dass die erweiterten Befugnisse nur dann ihre volle Wirkung entfalten können, wenn sie mit ausreichendem Personal hinterlegt werden.
Mit dem neuen Pflegegesetz soll Pflege langfristig als eigenständige, hochqualifizierte Profession im Gesundheitswesen gestärkt werden – mit mehr Verantwortung, mehr Vertrauen und weniger Bürokratie.
Ein Kommentar

Das seit dem 1. Januar 2026 inkraftgetretene Gesetz bringt zwar viele berechtigte Änderungen aus der pflegerischen Praxis auf den Weg jedoch bleibt dabei der nicht zu vernachlässigende Hinweis, dass Befugniserweiterungen allein weder den Personalmangel beheben noch die strukturellen Probleme des Pflegesystems lösen werden.
Genau hier lohnt sich der Blick über die Landesgrenzen hinaus.
Skandinavische Länder, insbesondere Dänemark, zeigen seit Jahren, dass Pflege auch anders organisiert werden kann – nicht als gewinnorientierter Markt, sondern als Teil kommunaler Daseinsvorsorge. Pflegekräfte sind dort kommunal angestellt, Versorgungsstrukturen sind überschaubar organisiert und konsequent am Bedarf der Menschen ausgerichtet. Ziel ist es, Pflegebedürftige so lange wie möglich zu Hause und im vertrauten Umfeld zu unterstützen – nicht aus Kostengründen, sondern aus Überzeugung.
Auffällig ist: Diese Länder zählen regelmäßig zu den Gesellschaften mit der höchsten Lebenszufriedenheit weltweit. Das betrifft nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch Pflegekräfte selbst. Gute Arbeitsbedingungen, klare Zuständigkeiten und gesellschaftliche Wertschätzung sind dort keine Randthemen, sondern Grundlage des Systems.
Dem gegenüber steht in Deutschland ein hochgradig gewinnorientiertes Gesundheits- und Pflegesystem, in dem sich ein milliardenschwerer Markt etabliert hat. Pflegeeinrichtungen, Investorenmodelle und Renditeerwartungen prägen zunehmend die Versorgung. Dass Pflege unter solchen Bedingungen an ihre Grenzen stößt, überrascht kaum. Professionelle Lobbyarbeit hat dieses System über Jahre verfestigt – mit spürbaren Folgen für Personal, Qualität und Sicherheit in den Einrichtungen.
Dabei gab es in Deutschland bereits einmal funktionierende, wohnortnahe Modelle: die Gemeindeschwester. Sie war Teil des sozialen Gefüges, kannte die Menschen, arbeitete präventiv und niedrigschwellig. Statt dieses Modell an die Herausforderungen einer alternden Gesellschaft anzupassen und weiterzuentwickeln, wurde es zugunsten marktwirtschaftlicher Strukturen aufgegeben. Die Folgen dieser Fehlentscheidung sind heute deutlich sichtbar.
Vor diesem Hintergrund ist es richtig, die Befugniserweiterung von Pflegefachkräften grundsätzlich zu begrüßen. Sie kann ein Schritt zu mehr Anerkennung und professioneller Eigenständigkeit sein. Doch ohne einen Systemwechsel bleibt sie Stückwerk. Mehr Verantwortung für Pflegekräfte darf nicht bedeuten, dass ein überlastetes System lediglich effizienter verwaltet wird.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht, wer welche Aufgaben übernimmt, sondern welchem Zweck Pflege dient: der Daseinsvorsorge und Lebensqualität – oder der Rendite.
Solange diese Frage nicht ehrlich beantwortet wird, wird auch das beste Gesetz die strukturellen Probleme nicht lösen.
Der kritische Blick aus der Pflegepraxis ist deshalb unverzichtbar. Er erinnert daran, dass echte Reformen nicht an Symptomen ansetzen dürfen, sondern an den Grundlagen unseres Pflegesystems.