Rechts-widrigkeit beim geplanten Grundstücks-verkauf in Reelsen

Beschwerde von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erfolgreich

Alexander Bieseke

Bad Driburg. Die Kommunalaufsicht des Kreises Höxter hat der geplanten Vergabe eines Baugrundstücks samt einer angrenzenden öffentlichen Grünfläche im Ortsteil Reelsen einen Riegel vorgeschoben. In einem Schreiben, unterzeichnet von der Kreisdirektorin Manuela Kupsch, an die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, welches unserer Redaktion vorliegt, bestätigt die Behörde, dass das von der Bad Driburger Stadtspitze vorgesehene Vorgehen in wesentlichen Punkten rechtswidrig ist.

Die Fraktion hatte im April 2025 eine Kommunalaufsichtsbeschwerde eingereicht. Das eigentlich auf den 25.09.2025 datierte Schreiben wurde den Grünen aber erst jetzt – zwei Tage nach der Stichwahl – zugesandt, so die GRÜNEN.

Um dieses Flurstück geht es

Im Kern ging es um die Absicht der Stadtverwaltung, das Baugrundstück (Flurstück 487) zusammen mit einer öffentlichen Grünfläche (Flurstück 575), auf der ein ehrenamtlich errichteter Pavillon der Dorfgemeinschaft steht, ohne öffentliche Ausschreibung an einen Interessenten zu veräußern. (BDiB berichtete)

Ergebnisse der Prüfung

Die Kommunalaufsicht bestätigt in ihrer umfassenden Untersuchung die Kritik der Grünen und listet mehrere schwerwiegende Rechtsprobleme auf:

Missachtung der Vergaberichtlinie: Das Baugrundstück hätte zwingend neu und öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Eine Veröffentlichung aus dem Jahr 2007 sei nicht ausreichend, da sich die Grundstücksgröße und die Sachlage wesentlich geändert hatten.

Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 GG): Die geplante Bevorzugung eines einzelnen Interessenten sowie die unzulässige Kopplung mit der angrenzenden Grünfläche verletzen das Gebot der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger. Der Wunsch nach einem größeren Grundstück sei rechtlich unerheblich.

Kompetenzüberschreitung des Bürgermeisters: Der Bürgermeister hätte seine Befugnisse gleich zweifach überschritten: Erstens, weil er vom Ratsbeschluss zur Vergaberichtlinie abweichen wollte. Zweitens, weil der Verkauf einer öffentlichen Grünfläche nicht in seine Zuständigkeit fällt – hier wäre der Stadtrat zuständig gewesen.

Politische Dimension

Die Auseinandersetzung hatte bereits im Kommunalwahlkampf 2025 hohe Wellen geschlagen: Der Reelser Alexander Peter, der das betroffene Grundstück seit längerem ehrenamtlich betreut und pflegt, entschied sich gerade wegen dieser Ungereimtheiten, als unabhängiger Bürgermeisterkandidat anzutreten. Der Umgang der Stadtspitze mit der Reelser Gemeinschaftsfläche wurde damit zu einem Symbolthema für fehlende Transparenz, Bürgerbeteiligung und den fehlenden respektvollen Umgang mit öffentlichem Eigentum.


Konsequenzen

Die Kommunalaufsicht macht deutlich, dass die Stadt vor einer Veräußerung ein ordnungsgemäßes, transparentes Vergabeverfahren durchzuführen hat. Das Baugrundstück darf nur nach den festgelegten Richtlinien vergeben werden. Die öffentliche Grünfläche bleibt aufgrund des eindeutigen Beschlusses des Bezirksausschusses von GRÜNEN, SPD und ÖDP gegen die Stimmen der CDU unberührt – der von der Dorfgemeinschaft errichtete Pavillon bleibt damit erhalten.

Stellungnahme der Grünen

Dazu erklärt Bernd Blome, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Bad Driburg:


Die Entscheidung des Kreises ist ein klares Signal: Regeln und Gesetze gelten auch für einen Bürgermeister und seinen Beigeordneten. Öffentliches Eigentum darf nicht nach Gutsherrenart vergeben werden. Wir freuen uns, dass wir mit unserer Beharrlichkeit die Transparenz, die Fairness und vor allem den Willen der Bürger in den Ortsteilen schützen konnten. Die Reelser können ihre Gemeinschaftsfläche nun endlich wirklich genießen. Diese Hinterzimmer-Politik wird unter dem neugewählten Bürgermeister Tobias Tölle hoffentlich ein Ende haben.


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