Ein Kommentar von Heribert Böger
Bad Driburg. In der aktuellen Ausgabe des Mitteilungsblatts schreibt Bürgermeister Deppe, „trotz umfangreicher Recherchen“ habe sich kein Hinweis auf ein Schöpfrecht finden lassen. Das überrascht, denn genau dieses Schöpfrecht an der Hauptquelle wurde bereits 1828 staatlich verliehen und im Urteil des Reichsgerichts ausdrücklich bestätigt.
Ich selbst habe diese Fundstelle recherchiert, die Akte im Stadtarchiv eingesehen, eine Leseabschrift des Reichsgerichtsurteils gefertigt und der Stadt übergeben. Dass das Urteil „jetzt aufgefunden“ wurde, wie der Bürgermeister schreibt, stimmt daher nicht ganz – es war längst verfügbar.
Darüber hinaus liegen Urkunden von 1782 und 1828 im gräflichen Archiv, deren Kopien ich über das Archivamt des LWL bestellt habe. Auch im Landesarchiv in Detmold dürften einschlägige Unterlagen vorhanden sein. Diese Quellen hätten von offizieller Seite ebenfalls längst eingesehen werden können.
Ich hoffe sehr, dass die angekündigten „weiteren Recherchen“ künftig sorgfältiger und umfassender geführt werden – im Interesse der Stadt und der Rechte ihrer Bürger.

Titelbild: Wöchentliches Statement des Bürgermeisters im amtlichen Mitteilungsblatt. Rautenberg-Verlag