Planfeststellung abgeschlossen.
Alexander Bieseke
Detmold/Kreis Höxter. Die Bezirksregierung Detmold hat das Planfeststellungsverfahren für zwei Neubauabschnitte der Bundesstraße 64 (B 64n) zwischen Hembsen und Höxter sowie der Bundesstraße 83 (B 83n) zwischen Wehrden und Godelheim erfolgreich abgeschlossen. Mit dem nun erlassenen Planfeststellungsbeschluss besteht Baurecht für das Projekt, das vom Landesbetrieb Straßenbau NRW im Auftrag des Bundes umgesetzt wird.
Meilenstein nach mehrjährigem Verfahren
Die Planfeststellungsverfahren für die Bauabschnitte 1 und 1b wurden 2011 bzw. 2016 beantragt. Die Öffentlichkeit wurde umfassend beteiligt, und die Planunterlagen wurden mehrfach überarbeitet. Naturschutzrechtliche Anforderungen sowie Ergebnisse aus Erörterungsterminen flossen in die endgültige Planung ein. Zuletzt wurden im Juli 2023 zwei Fledermausbrücken in das Verfahren integriert, so die Pressemitteilung der Bezirksregierung Detmold.
Nach einer umfassenden Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen erteilte die Bezirksregierung Detmold nun das Baurecht. Die Trassenführung entlang der Bahnlinie wurde als die umwelt- und landwirtschaftsschonendste Variante bewertet. Auswirkungen auf die Landwirtschaft werden durch eine bereits eingeleitete Unternehmensflurbereinigung minimiert.
Öffentliche Auslegung des Beschlusses
Der 495-seitige Planfeststellungsbeschluss wird der Öffentlichkeit durch Auslegung in Höxter und Beverungen sowie online zugänglich gemacht. Die genauen Termine der zweiwöchigen Auslegung werden von den beteiligten Kommunen und der Bezirksregierung bekannt gegeben. Die öffentliche Auslegung gilt als offizielle Zustellung des Beschlusses.
Rechtsweg und Baubeginn
Einwender und Betroffene haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Klage beim Oberverwaltungsgericht Münster einzureichen. Diese hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung, sodass ein Baubeginn trotz laufender Klagen möglich wäre.
Projektumfang und verkehrliche Verbesserungen
Abschnitt 1: Neubau der B 64n auf einer Länge von 4,8 km zwischen der Anschlussstelle zur B 83n und Höxter.
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Abschnitt 1b: Neubau der B 83n (2,5 km) und weiterer Verlauf der B 64n (2,4 km) bis Ottbergen.

Die B 64n wird als dreispurige Straße mit wechselnden Überholstreifen ausgebaut, während die B 83n zweispurig bleibt. In Godelheim wird eine 860 Meter lange und bis zu 6 Meter hohe Lärmschutzwand errichtet. Zudem werden Bahnübergänge umgestaltet, und neue Verbindungen für Fußgänger und Radfahrer geschaffen.
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Nächste Schritte
Die Bauarbeiten können für die Abschnitte 1 und 1b beginnen. Für den Abschnitt 1b gilt jedoch eine Einschränkung: Der südliche Teil darf erst gebaut werden, wenn auch der Planfeststellungsbeschluss für Abschnitt 1a (Hembsen–Ottbergen) vorliegt.
Mit der Planfeststellung ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in der Region abgeschlossen. Die neuen Straßenabschnitte sollen die Verkehrssicherheit erhöhen und die Anbindung an das überregionale Straßennetz optimieren.