Grundsteuerreform: Kommunen handeln verantwortungs-voll

Elisabeth Affani

Bad Driburg / NRW. Die Reform der Grundsteuer wurde von den Kommunen „mit Augenmaß“ umgesetzt. „Der Vorwurf, die Kommunen würden die Reform nutzen, um Mehreinnahmen zu generieren, entspricht nicht den Fakten.“
Zu dieser Einschätzung kommt der Städte- und Gemeindebund (StGB) NRW in der aktuellen Pressemitteilung.

Eine aktuelle Blitzumfrage des StGB NRW bestätige, dass die Mehrheit der Kommunen mit ihren Hebesätzen für 2025 den Empfehlungen des Landes folge oder sogar darunterbleibe.
Die Zahlen belegten, dass die Städte und Gemeinden mit Augenmaß handeln.

Im Durchschnitt liege der Hebesatz für eine einheitliche Grundsteuer B mit 701,71 Punkten unter der Landesempfehlung von 720,94 Punkten.
214 von 300 erfassten Kommunen (rund 83 Prozent) verzichteten bei der Berechnung der Grundsteuer auf eine Differenzierung zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Die Haushaltsaufstellungsverfahren sind der Mitteilung zufolge bis auf wenige Ausnahmen abgeschlossen.
„Viele Städte und Gemeinden verzichten sogar trotz vielfach desolater Haushaltslage auf Einnahmen, obwohl sie eigentlich mehr als dringend darauf angewiesen wären.“

Dass die Steuerlast für Wohngrundstücke vielfach teurer werde, sei keine Entscheidung der Kommunen, sondern eine unmittelbare Folge der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neubewertung und des vom Land Nordrhein-Westfalen gewählten Bundesmodells.
Die sehr kurzfristig eingeführten Regelungen hätten in den Kommunen viel Verunsicherung ausgelöst. Wenn juristische Gutachten zum Schluss kämen, dass Gerichte das Splitten von Hebesätzen für unzulässig erklären könnten, sei es nur verständlich, dass die Kommunen kein Risiko eingehen wollten.

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