Die Zukunft der Therme

GRÜNE formulieren Leitlinien

Elisabeth Affani

Bad Driburg. Seit einigen Jahren versucht die Stadt Bad Driburg, die defizitäre Driburg Therme mit einem neuen Konzept aus den roten Zahlen zu bringen. Etwa eine Million Euro muss die Stadt jedes Jahr zuschießen, um das Defizit auszugleichen. Im Rat der Stadt und den zuständigen Ausschüssen wurden mehrere Modelle diskutiert. Schließlich wurde der Verkauf der Therme an einen Investor in Verbindung mit einem Hotelneubau geplant. Dieser Investor wurde im Frühjahr 2023 gefunden.
Am 7. Februar überbrachte die Regierungspräsidentin Anna Katharina Bölling im Rathaus den Bescheid über eine Förderung von fünf Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln.

Die GRÜNEN im Rat haben laut einer Pressemitteilung von Martina Denkner in den vergangenen 20 Jahren immer wieder Vorschläge gemacht, wie das Defizit, das erhebliche Steuermittel verschlingt, aufgefangen werden könnte. „Ein Vorschlag war dabei, die städtischen Bäder am Standort der Therme zu konzentrieren und somit über Synergieeffekte die Kosten zu reduzieren. Leider fanden unsere Vorschläge keine Mehrheit“, heißt es wörtlich. „Nun wird diskutiert, die Therme zu privatisieren und ein Hotel anzugliedern. Das soll den städtischen Defizitausgleich im besten Falle halbieren. Wir GRÜNE sehen die schwierige Situation der Therme. Eine Lösung darf aber nicht ausschließlich durch Steuerzahler finanziert werden. Wir prüfen die Pläne für eine Privatisierung der Therme sehr sorgfältig. In der Regel sind Kommunen bei diesen Geschäften im Nachteil.

Deshalb formulierte die Fraktion der GRÜNEN im Rat Leitlinien für eine solche Privatisierung:
Ein privater Partner muss über Erfahrungen in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Kommunen verfügen.
Eine mögliche Bürgschaft darf nicht höher als der Verlustausgleich über 5 Jahre erteilt werden.
Das finanzielle Risiko muss fair auf den bzw. die Investoren und die Stadt aufgeteilt werden, fair heißt jeweils zur Hälfte.
Gewinne aus der Therme dürfen nicht bzw. nur mit Zustimmung des Rates in anderen Betriebszweigen eines Betreibers investiert werden.
Die Finanzierung darf nicht ausschließlich aus öffentlichen Mitteln erfolgen.
Der Investor muss sich mit eigenem Kapital beteiligen.
Daseinsvorsorge muss ein Bestandteil des Vertrages sein.
Ein mögliches Hotel und die Therme sollten organisatorisch und rechtlich unabhängig voneinander betrieben werden.

Titelbild: Die Driburg Therme. BDiB

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