Ein Kommentar von Heribert Böger
Bad Driburg. “Graf Oeynhausen” beklagt Verbreitung von Fake-News über sich.
In dem Schreiben an die Mitarbeiter behauptet er allerdings fälschlich, dass die gräfliche Familie die Bewirtschaftungskosten des Parks “jahrelang” allein getragen habe.
Das (und vieles andere mehr) ist Fake!
Bis zum vom damaligen Stadtdirektor Ehling losgetretenen Streit hat der “Graf” alle Kurbeiträge vereinnahmt. Zu der Zeit wurden nur von den Kliniken Beiträge erhoben.
Nach einer vertraglichen Streitbeilegung erhielt er 95 % aller Kurbeiträge, also auch von Hotels und Privatzimmern. Später verzichtete die Stadt auch noch auf die anteiligen 5 %, weil der “Graf” das Haus des Gastes (Pferdestall), das mit öffentlichen Mitteln gefördert war, zur Verfügung stellte obwohl es ja in dieser Form nicht mehr besteht. Daran schloss sich eine Vertragsregelung an, in welcher dem “Grafen” ein Großteil des Beitragsaufkommens zugesprochen wurde und sogar eine Mindestvergütung garantiert wurde.
In mehreren Jahren musste die Stadt draufzahlen!
Nach der jetzigen Regelung von 2021 belaufen sich die im Haushalt veranschlagten Kurbeiträge in 2023 auf 1,4 Mio €, in 2024 auf 1,2 Mio.
Die Kurortehilfe des Landes belief sich in 2023 auf 891 T€ und wird für 2024 auf 910 T€ veranschlagt. Selbst damit zusammen kommen wir nicht auf 3 Mio, die der “Graf” phantasiert!
Abgesehen davon unterhält die Stadt ja selbst Einrichtungen für Touristen und Kurgäste, die als Kureinrichtungen gewertet werden müssen, z.B. Blumenbeete, Parks, Straßenbegleitgrün, Glasmuseum, das Thermalbad, Verkehrsamt, Kulturprogramm, Wanderwege und Schutzhütten etc., die eigentlich aus diesen Mitteln bezahlt werden müssten, wenn sie denn ausreichten.
Unterm Strich bleibt aber dank der großzügigen Versorgung des “Grafen” eine erhebliche Deckungslücke. Das scheint ihm nicht einsichtig zu sein.
Zu den Zahlungsbeträgen, die im Heilbadvertrag für die Jahre 2021 bis 2035 mit insgesamt fast 27 Mio € (!) aufgeführt sind, kommt noch die Umsatzsteuer von 19 %, die der Graf mit den in seinem Unternehmen angefallenen Vorsteuern verrechnen kann, während die Stadt keine solche Verrechnungsmöglichkeit hat, weil die Kurbeiträge nicht der Umsatzsteuer unterliegen, wie der EuGH mit Urteil vom 13.07.2023 klargestellt hat.
Dazu kommen jetzt also noch mal rd. 900 000 € für einen Verzicht mit nichts dahinter. (Wer wird denn so blöd sein, eine neue Quelle zu erbohren, um ein Tretbecken zu versorgen, wenn er im Umkreis von 100 m 3 eigene Heilquellen besitzt, die zu Betriebszeiten der Eggeland-Klinik noch gelaufen sind bzw. wenn die Versorgung aus der Trinkwasserleitung im Jahr mal gerade 3000 € kosten würde?)
Angesichts dieser dokumentierten Tatsachen kann man schon in Schwindel verfallen!
Es kommentierte Heribert Böger Rechtsanwalt und Notar a.D. sowie ehemaliger Fraktionsvorsitzender im Stadtrat