Alexander Bieseke
Bad Driburg. Mit einem Schreiben vom heutigen Freitag wendet sich Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff als Arbeitgeber an die Belegschaft seiner Betriebe. Er bezieht darin Stellung zu den medialen Berichterstattungen bezüglich des kürzlich am 04.10.2024 vom Landgericht Paderborn verkündeten Urteils, [2 O 137/24] wonach die Stadt Bad Driburg verpflichtet ist, den damals 2021 abgeschlossenen Dienstbarkeitsvertrags voll und ganz zu erfüllen. Graf von Oeynhausen-Sierstorpff sieht sich und seine Mitarbeiter Fake news, Halbwahrheiten und Wahlkampfparolen ausgesetzt. Da aus seiner Sicht die Aussagen und Darstellungen zu diesem Thema teilweise abstruse Formen annehmen, vor allem, weil sie in Bezug auf seine Person unwahr und ehrverletzend seien, möchte er Licht ins Dunkel bringen.
Gestattet sei der Hinweis, dass unsere ehrenamtlich tätige Redaktion stets auf respektvollen Umgang auf von uns zu verantwortenden Socialmedia-Kanälen achtet und bei Missachtung entsprechend reagiert.
Nachfolgend geben wir das Schreiben von Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff ungekürzt wieder.
“Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
in den letzten Wochen wurde in den Medien und in den sozialen Kanälen viel über einen Rechtsstreit zwischen mir und der Stadt Bad Driburg berichtet und geredet. Inzwischen auch fälschlicher Weise unter dem Stichwort „Wasserrechte an der Wiesenquelle“ geführt, stehen nicht erst seit dem Urteil des Landgerichts Paderborn am 04. Oktober 2024 Fake news, Halbwahrheiten und Wahlkampfparolen im Raum. Da die Aussagen und Darstellungen zu diesem Thema teilweise abstruse Formen annehmen, aber vor allem, weil sie in Bezug auf meine Person unwahr und ehrverletzend sind, möchte ich hier Licht ins Dunkel bringen.
1) Wie ist das Thema einzuordnen?
Vor 242 Jahren hat die Gräfliche Familie den Grundstein für das heutige Heilbad Bad Driburg gelegt. Seit sieben Generationen setzt sich meine Familie mit viel Leidenschaft und hohem finanziellen Aufwand für die Weiterentwicklung und Werterhaltung des Kurortes ein. Wesentlich dafür ist die Vorhaltung von Heilmitteln wie Moor, Heil- und Mineralquellen für therapeutische Anwendungen sowie Kohlensäurebäder, aber auch ein Kurpark samt Kurorchester und vieles mehr. Das Vorhandensein eines Vollsortiments an Heilmitteln berechtigt die Stadt, sich „Bad“ Driburg zu nennen. Die laufenden Kosten für ihre Bereitstellung und den Kurparkbetrieb in Höhe von zwei Millionen Euro jährlich hat die Gräfliche Familie lange Jahre allein getragen. Das Prädikat „Bad“ berechtigt die Stadt zum Erheben einer Kurtaxe von ihren Gästen. Der Hauptanteil der Kurtaxzahlungen in Bad Driburg wurde bisher von Gästen und Patienten der UGOS Geschäftsbereiche Gräfliche Kliniken und Hotel generiert. Von anderen Kliniken und Anbietern von Gästezimmern hat die Stadt lange Jahre keine Kurtaxe eingezogen. In der Summe generiert die Stadt Bad Driburg mit Hilfe der Gräflichen Familie und ihrer Unternehmungen über 120 Mio. Euro jährlich an Wirtschaftskraft im Gesundheitstourismus. Zusätzlich erhält die Stadt Bad Driburg mit der Kurtaxe rund drei Mio. Euro jährlich. Davon stammen über eine Mio. Euro im Jahr aus den Gräflichen Geschäftsbereichen.
2) Worum geht es bei dem Rechtsstreit?
Der Heilbadvertrag von 2021 regelt im Kern die anteilige Kostenübernahme der Stadt Bad Driburg für den finanziellen Aufwand des Gräflichen Parks rund um den Heilbadbetrieb und all seinen Prädikatisierungen. Damit einher gehen Wettbewerbsverbote für die Stadt wie eigene Bohrungen von Mineralquellen, mit denen sie in Wettbewerb mit dem Gräflichen Park als Heilmittelanbieter tritt. Zur Zeit der Vertragsverhandlungen hatte die Stadt unter der Federführung ihres Beigeordneten Michael Scholle mit der Entwicklung des Areals der Eggelandklinik für einen alternativen Kurpark begonnen. Im Kontext mit dem Heilbadvertrag machte sie ein Vergütungsangebot für eben diesen Verzicht auf das Wettbewerbsverbot, Bohrungen zur Erschließung einer Mineralquelle im Bereich der Eggelandklinik durchzuführen. Dieses Recht habe ich der Stadt gegen Kompensationszahlungen vertraglich eingeräumt.
Als die Stadt im Bereich der Eggelandklinik Bohrungen auf dem Wiesenquellengrundstück durchführen wollte stellte sie fest, dass für dieses konkrete Flurstück keine Dienstbarkeit1 im Grundbuch eingetragen ist. Sprich: Eine Bohrung an dieser Stelle berührt die – im Rahmen des Heilbadvertrags – geschlossene rechtliche Ausnahmeregelung nicht. Daraufhin beschloss die Stadt, die vereinbarten Kompensationszahlungen gar nicht erst zu tätigen und daraus eine automatische Ungültigkeit der vertraglichen Regelung abzuleiten. Erst einen Monat später erfolgte die offizielle Anfechtung.
3) Wie ist das Urteil einzuordnen?
Mit dem Urteil des Landgerichts Paderborn werden meine Ansprüche aus dem Vertrag bestätigt. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war nie die Rede von dem konkreten Wiesenquellengrundstück gewesen. Meines Erachtens ist es vollkommen unwahrscheinlich, dass die Wiesenquelle überhaupt zu dem Zweck genutzt werden kann, der mit dem vertraglichen Bohrrecht auf dem Eggelandareal eingeräumt wird. Alle Spekulationen dazu, dass mir bekannt gewesen sein könnte, die Stadt habe lediglich die Wiesenquelle nutzen wollen, sind üble Nachrede. Die von mir eingeräumten vertraglichen Bohrrechte sind nach wie vor gültig. Die Stadt hat damit auch weiterhin die Möglichkeit, auf dem Areal der Eggelandklinik, auf dem mir auch Flächen gehören, Bohrungen zur Erschließung einer Mineralquelle durchzuführen, um den von der Stadt geplanten Mineralwasserausschank, mit dem sie Einnahmen generieren kann, zu ermöglichen. Die von mir vertraglich zugesicherte Leistung ist nach wie vor für 15 Jahre zugunsten der Stadt gewährleistet. Fazit Seit 242 Jahren setzt sich die Gräfliche Familie aktiv für die Entwicklung des Standortes Bad Driburg ein. Ein „Hand in Hand“ von Stadt, Wirtschaft und Unternehmen ist dafür jetzt und in der Zukunft unabdingbar. Es gilt, gemeinsam kluge Konzepte zu entwerfen und couragiert mit Mut und Verantwortung umzusetzen. Die derzeitige mediale Aufregung zu dem Urteil des Landgerichts Paderborn hat mit den tatsächlichen Vorgängen, zu denen das Urteil eine Entscheidung gefällt hat, nichts zu tun. Sie ist eine vollständige Themenverfehlung, die ich der Tatsache zuschreibe, dass wir in der Zeit des Wahlkampfes sind, der auf meinem Rücken und auf dem Rücken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UGOS ausgetragen wird. Das ist inakzeptabel.
Die einzige positive Erkenntnis ist die, dass die Stadt Bad Driburg die Möglichkeit hat, den juristischen Fehler, der ihr und der sie beratenden Kanzlei über den Bohrrechtsvertrag nach ihrem eigenen Bekunden unterlaufen ist, über eine Versicherung ersetzt zu bekommen. Stolz sollte man hierauf aber wirklich nicht sein. Das Geld, das die Stadt an mich aus dem „Vertrag über die Bohrrechte“ bezahlt, wird in diesem Jahr und zukünftig dafür genutzt, dass beispielsweise die Löhne der Gärtner im Betrieb des Kurparks angehoben werden können. Aus den pauschalen Zahlungen für den Heilbadvertrag wäre das nicht möglich.”
Zum Schluss räumt Graf von Oeynhausen-Sierstorpff jedem Mitarbeiter die Möglichkeit ein, sich bei Fragen an ihn zu wenden.
Graf Oeynhausen beklagt Verbreitung von Fake-News über sich.
In dem Schreiben an die Mitarbeiter behauptet er allerdings fälschlich, dass die gräfl. Familie die Bewirtschaftungskosten des Parks “jahrelang” allein getragen habe. Das (und vieles andere mehr) ist Fake!
Bis zum vom damaligen Stadtdirektor Ehling losgetretenen Streit hat der Graf alle Kurbeiträge vereinnahmt. Zu der Zeit wurden nur von den Kliniken Beiträge erhoben.
Nach einer vertraglichen Streitbeilegung erhielt er 95 % aller Kurbeiträge, also auch von Hotels und Privatzimmern. Später verzichtete die Stadt auch noch auf die anteiligen 5 %, weil der Graf das Haus des Gastes (Pferdestall), das mit öff. Mitteln gefördert war, zur Verfügung stellte obwohl es ja in dieser Form nicht mehr besteht. Daran schloss sich eine Vertragsregelung an, in welcher dem Grafen ein Großteil des Beitragsaufkommens zugesprochen wurde und sogar eine Mindestvergütung garantiert wurde. In mehreren Jahren musste die Stadt draufzahlen!
Nach der jetzigen Regelung von 2021 belaufen
sich die im Haushalt veranschlagten Kurbeiträge in 2023 auf 1,4 Mio €, in 2024 auf 1,2 Mio.
Die Kurortehilfe des Landes belief sich in 2023 auf 891 T€ und wird für 2024 auf 910 T€ veranschlagt. Selbst damit zusammen kommen wir nicht auf 3 Mio, die der Graf phantasiert!
Abgesehen davon unterhält die Stadt ja selbst Einrichtungen für Touristen und Kurgäste, die als Kureinrichtungen gewertet werden müssen, z.B. Blumenbeete, Parks, Straßenbegleitgrün, Glasmuseum, das Thermalbad, Verkehrsamt, Kulturprogramm, Wanderwege und Schutzhütten etc., die eigentlich aus diesen Mitteln bezahlt werden müssten, wenn sie denn ausreichten.
Unterm Strich bleibt aber dank der großzügigen Versorgung des Grafen eine erhebliche Deckungslücke. Das scheint ihm nicht einsichtig zu sein.
Zu den Zahlungsbeträgen, die im Heilbadvertrag für die Jahre 2021 bis 2035 mit insgesamt fast 27 Mio € (!) aufgeführt sind, kommt noch die Umsatzsteuer von 19 %, die der Graf mit den in seinem Unternehmen angefallenen Vorsteuern verrechnen kann, während die Stadt keine solche Verrechnungsmöglichkeit hat, weil die Kurbeiträge nicht der Umsatzsteuer unterliegen, wie der EuGH mit Urteil vom 13.07.2023 klargestellt hat.
Dazu kommen jetzt also noch mal rd. 900 T€ für einen Verzicht mit nichts dahinter. (Wer wird denn so blöd sein, eine neue Quelle zu erbohren, um ein Tretbecken zu versorgen, wenn er im Umkreis von 100 m 3 eigene Heilquellen besitzt, die zu Betriebszeiten der Eggeland-Klinik noch gelaufen sind bzw. wenn die Versorgung aus der Trinkwasserleitung im Jahr mal gerade 3 T€ kosten würde?)
Angesichts dieser dokumentierten Tatsachen kann man schon in Schwindel verfallen!