Ein froher Gruß aus Bad Schilda am Eggegebirge
Martin Blumenthal
Im Rahmen der Verhandlungen um den Dienstleistungsvertrag zwischen der Stadt Bad Driburg und dem Grafen Marcus von Oeynhausen-Sierstorpff fand ein großzügiger Verzicht auf eine (angeblich) im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit bezüglich der. . A..c senquelle im Eggelandpark durch den Grafen statt, der sich dafür vertraglich eine stattliche Entschädigung von 50.000 Euro jährlich zzgl. Inflationsausgleich über 15 Jahre zusichern ließ: das entspricht einer Gesamtsumme von etwa 900.000 Euro. Dank merkwürdiger Vorgänge bei der städtischen Verwaltung
und einer gräflichen Klage gegen die Stadt hat der damals geschlossene und von Seiten der Stadt zu spät widerrufene Vertrag nun unangenehme Folgen für die städtischen Finanzen.
Zu den Vorgängen: Eigentlich war der Vertrag von vornherein nichtig. Auf Initiative des Rechtsanwalts Heribert Böger, der SPD- und der ÖDP-Fraktion wurde festgestellt, dass auf dem Grundstück, auf dem sich die Wiesenquelle befindet und das der Stadt gehört, gar keine Dienstbarkeit für den Grafen eingetragen ist. D.h.: der Graf hat auf etwas verzichtet, was ihm gar nicht zusteht. Für diese Nicht-Leistung dürfte es mithin keine Vergütung geben. Das hätte der Beigeordnete der Stadt Bad Driburg als Volljurist eigentlich selber leicht anhand der Grundbucheintragung und Kataster-Unterlagen feststellen können. Hat er aber nicht! Erst die Eingabe von SPD und ÖDP bei der Kommunalaufsicht des Kreises Höxter führte dazu, dass die städtische Verwaltung eine – wie sie selbst vor Gericht ausführte – umfangreiche Überprüfung vornahm, um dann das Rechtsgeschäft, d.h. den Vertrag durch Anfechtung rückabzuwickeln. Diese Anfechtung wurde jedoch viel zu spät vorgenommen.
Es handelt sich also zunächst einmal in aller Klarheit um ein Versagen der städtischen Verwaltungsspitze.
Man stelle sich einmal vor, Bürger Meier macht mit einem anderen Grundstückeigentümer einen Vertrag, in dem ihm der Vertragspartner die Nutzung der Garage auf seinem Grundstück gegen eine jährliche Zahlung von 360 Euro überlässt. Eine Überprüfung ergibt, dass dem angeblichen Grundstückseigentümer die Garage gar nicht gehört. Herr Meier vertrödelt es aber, den Vertrag zu beanstanden und zahlt einfach die jährliche Rate nicht.
Herr Meier heißt in diesem Fall aber nicht Herr Meier, sondern ist ein Spitzenbeamter der Stadt und möchte sogar bei den nächsten Kommunalwahlen im Jahr 2025 ihr Bürgermeister werden.
Und der jährlich geschuldete Vertrag übersteigt die Miete der Garage in unserem Beispiel um das Vielfache.
Jetzt folgt der zweite Teil des Schildbürgerstreichs:
Der Vertragspartner von Herrn Meier klagt auf Erfüllung des Vertrags, obwohl er eigentlich gar keine Leistung für Herrn Meier erbringt.
Im Fall der Stadt Bad Driburg heißt der Vertragspartner Graf Marcus von Oeynhausen-Sierstorpff.
In seinem Grußwort zum diesjährigen Schützenfest von Bad Driburg (zu lesen im Mitteilungsblatt der Stadt vom 12. Juli 2024) betont der Graf: „Für mich […] ist das klare Bekenntnis zur Stadt und dem Standort sehr wichtig. Es ist die Voraussetzung dafür, dass wir die Zukunft zusammen gestalten. […] Wir stehen füreinander ein, jeder fühlte sich für jeden verantwortlich …“
Graf Marcus hat nun allerdings die vertraglich zugesicherte Zahlung durch die Stadt eingeklagt, wohl wissend, dass er an dem Grundstück der Wiesenquelle keinerlei Rechte besitzt.
Sieht so ein „Füreinander-Einstehen“ oder eine gemeinsame Gestaltung der Zukunft aus?
Bleibt ein Problem: Wer kommt für den Schaden auf, der nun der Stadt droht? Eigentlich müsste der verantwortliche Beamte dafür einstehen. Doch „der Dumme“ wird wohl letztlich die Bad Driburger Bürgerschaft sein. Und der jetzt schon hohe Schuldenstand der Stadt erhöht sich noch einmal um ein „nette“, mindestens sechsstellige Summe.
Nun unterstellt der Rechtsanwalt Werk des Grafen Oeynhausen in einem Leserbrief an die “NW” mir, einen Skandal produziert zu haben, indem Ratsmitglieder, die er leider nicht namentlich benennt, beschuldigt, ihr Wissen über diese Tatsachen nicht in der Ratssitzung 2021über die Beschlussfassung des Vertrages bekanntgegeben zu haben im Hinblick auf künftige Wahlen, die aber erst in 2025 stattfinden!
Billiger geht´s nimmer!
Ich stelle dazu folgende Tatsachen fest:
Ich kannte aus meiner amtlichen Eigenschaft als Notar das Grundbuch und die Tatsache, dass die Quellen auf dem Hauptgrundstück nicht einer Beschränkung des Grafen unterlagen. Das war im übrigen historisches Allgemeinwissen und interessierte mich auch politisch im Hinblick auf künftige Nutzungsmöglichkeiten durch die Stadt.
Ich war nach den Wahlen 2020 aber nicht mehr Mitglied des Stadtrats und habe von dem verhängnisvollen Vertrag erst nach der Ratssitzung vom 29.03.2021 durch die Presse erfahren, weil der Bürgermeister die Ratsvorlage und auch die Beratung m.E. rechtswidrig als “nicht öffentlich” qualifizierte und die Ratsmitglieder dadurch zur Verschwiegenheit verdonnerte.
Darauf habe ich sofort in einem Leserbrief an die “NW” den Sachverhalt aufgeklärt und die Fraktionen der SPD und ÖDP unterrichtet und für diese eine Eingabe an den Landrat entworfen mit dem Ziel, den Bürgermeister zur Beanstandung des Ratsbeschlusses anzuweisen.
Der Bürgermeister hatte aber nichts Eiligeres zu tun, als am Tag nach dem Ratsbeschluss den Vertrag zu unterzeichnen, so dass die Eingabe ins Leere lief.
Er versuchte dann erst nach fast einem Monat, also nicht “unverzüglich”, wie das Gesetz es verlangt, den Vertrag anzufechten mit dem absehbaren Misserfolg im Klageverfahren vor dem LG Paderborn.
Hätten die Ratsmitglieder der SPD und ÖDP die Tatsachen gekannt, hätten sie selbstverständlich schon auf Grund der ihnen obliegenden Pflicht, Schaden von der Stadt abzuwenden, die Fakten kundgetan!
Die Behauptung des Rechtsvertreters des Grafen Oeynhausen, im Blick auf künftige Wahlen hätten Ratsvertreter Kenntnisse verschwiegen und würden sie erst jetzt zum Skandal ausrufen, ist infam!
Der Schreiber wurde von seinem Auftraggeber offenbar von meinem Leserbrief nicht unterrichtet, auf den die “NW” am 05.05.2021 die – wahrheitswidrige – Presseerklärung des Grafen Oeynhausen veröffentlichte, dass der Graf auf dem gesamten Gelände der Eggelandklinik die Nutzung von Quellen untersagen könne!
Immerhin entschuldigt der Herr Anwalt den kapitalen Fehler der Stadt als “menschlich”; dafür würde dann die Versicherung einstehen.
Das muss man sich als Bürger, der die Versicherungsbeiträge schließlich aufzubringen hat, mal verinnerlichen!
Und dann erhebt der Rechtsvertreter es zum Skandal, dass ich das künftige Verhalten der Stadt zum gräfl. Bad davon abhängig machen würde, wie mich mein Partner behandelt: Dass er 900.000 € ohne jede Gegenleistung einklagt wegen eines dummen Fehlers, der Beamten in diesen Positionen nicht unterlaufen darf. Und das auch zugesprochen bekommt. Unter Kaufleuten sagt man: ” Man trifft sich immer zweimal!” Ist das skandalös?
Und jetzt folgt noch eine ehrliche Wahlaussage:
Der Bürger wird 2025 diejenigen, die künftig das Schicksal der Stadt bestimmen wollen, nach ihren Eignungen aussuchen, insbesondere ob sie auf Augenhöhe Partnern gegenüber sind, die ausschließlich Eigeninteressen verfolgen.
Dieser sog. Volljurist Scholle will von uns zum Bürgermeister gewählt werden. Ein Stück aus dem Tollhaus. Man mag sich garnicht vorstellen was er als Bürgermeister alles anrichten könnte.