Presse und Kommunen – Urteil zu Amtsblatt und Internetauftritt

Kommunale Angebote in beschränktem Maß zulässig

Bad Driburg / Karlsruhe. (ea) Die einfachste Möglichkeit, für amtliche Informationen alle oder möglichst viele BürgerInnen der Stadt zu erreichen, sind ein eigenes Mitteilungsblatt und ein digitales Portal. Wir erhalten – wieder – das Mitteilungsblatt des rmp-Verlages, das als Amtsblatt für amtliche Mitteilungen der Stadtverwaltung mitgenutzt wird. In den sozialen Medien ist die Stadt Bad Driburg inzwischen ebenfalls mit eigenen Accounts vertreten. Nach wie vor berichten die beiden lokalen Printmedien Neue Westfälische und Westfalen-Blatt über wichtige Ereignisse in der Stadt, vertreten durch professionelle Journalisten, die das Recherchieren und Schreiben gelernt haben und davon leben, unterstützt durch freie Mitarbeiter. Private ehrenamtliche (Bad Driburg im Blick) und gewerbliche Onlineportale ergänzen die lokale Berichterstattung.

Allerdings nutzen immer weniger BürgerInnen die Printmedien als sichere Informationsquellen, sondern gehen mit ihren mobilen „Endgeräten“ ins Internet. Die Zeitungsverlage bleiben auf ihren Zeitungen sitzen, die qualifizierten Journalisten und Redakteure bangen um ihre Existenz. Wenn die Auflagen schwinden, wächst der Spardruck.

Also versuchten regionale Zeitungsverlage, in diesem Fall der Verleger der Ruhr-Nachrichten in Dortmund, die Kommunen per Gerichtsbeschluss als Konkurrenten auszuschalten. Stadtportale, vor allem auch digitale, sollten keine journalistischen Inhalte mehr veröffentlichen dürfen. Das Wettbewerbsrecht und die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit wurden als Hauptgründe angeführt.

Nun hat der Karlsruher Bundesgerichtshof in seinem Urteil am 14. Juli unter dem Aktenzeichen I ZR 97/21 die Rechte der Kommunen in Deutschland auf journalistische Arbeit gestärkt. Die Stadtportale dürfen weiter in einem bestimmten Umfang und in beschränktem Maß lokale Berichterstattung übernehmen. Tagesaktuelle Informationen dürfen beigemischt werden.

Im Internet hat die Stadt in der Regel mehr Platz für redaktionelle Beiträge als in Printmedien. Aber in amtlichen Mitteilungsmedien darf das Gesamtangebot der amtlichen Informationen die nichtamtlichen nicht übersteigen, nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ. Journalistische Inhalte dürfen nicht den Gesamteindruck des Mediums prägen. Die Berichterstattung der freien, unabhängigen lokalen Presse darf nicht durch staatliche ersetzt werden, Staat und Kommunen haben eine inhaltliche Neutralitätspflicht und müssen meinungsneutral berichten.

Die Presse muss staatsfern sein, die freie Presse muss garantiert sein. Die private Presse muss ihre besondere Aufgabe im demokratischen Gemeinwesen weiter erfüllen können.

Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG:

Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.

Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG:

Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.

2 Gedanken zu „Presse und Kommunen – Urteil zu Amtsblatt und Internetauftritt“

  1. Jeder Bürger von Bad Driburg zahlt hohe Kosten für die Therme. JEDER. Selbst ein Baby.
    https://www.driburg-therme.de/
    Im Haushaltsplan war ein Zuschuss von 1,24 Millionen Euro vorgesehen, zusätzlich sollte aus dem Stadtsäckel der Bilanzverlust der Therme in Höhe von 265.000 Euro ausgeglichen werden.
    Wenn ich mal nachrechne: 1,24 + 0,265 = 1.505 Millionen
    Bei 19000 Einwohnern wird folglich jeder Einwohner mit 79,- belastet – also selbst jedes Neugeborene.
    Eine Familie mit 2 Kindern folglich mit 316,-.
    Angesichts der expodierenden Energiepreise steigt das folglich ins Grausame für jeden Driburger und jede Familie,die eh bereits mit den Preissteigerungen zu kämpfen hat.
    Dann werden aus 316,- ganz schnell 700-1000 Euro für so eine Familie.
    Solls echt so sein,dass wir Driburger das noch bezahlen ?
    Wird die Therme mit Gas betrieben ?
    Falls ja – sofort abschalten.
    Kann doch nicht sein,dass wir im Kalten sitzen und die Therme für ein paar wenige fröhlich weiter läuft.
    Ich habe keine nachprüfbaren Zahlen – mein Beitrag ist also mit Vorsicht zu geniessen – aber das sind die Zahlen,die ich aus öffentlichen Beiträgen entnommen habe.
    Hier sollte sich die Stadt Bad Driburg mal mit genauen Zahlen äussern.
    Ich fordere eine genaue Erklärung der Stadt Bad Driburg,welche Belastung für jeden Driburger durch die Therme entsteht.
    Wenn ein Familie angesichts der explodierenden Energiekosten auch noch die Therme bezahlen soll…
    Da noch ein Thermenhotel als tolle Idee zu verkaufen,kommt mir als weiteres Risiko zum nächsten Millionengrab vor und zum Kaschieren,der unhaltbaren Situation.
    Ich bitte um Stellungnahme der Stadt Bad Driburg.

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