Hotel an der Therme – wie geht es weiter?

Beratung im Ausschuss für Wirtschaftsförderung am 22. Februar

Bad Driburg. Laut Beratungsvorlage soll sich der Wirtschaftsausschuss in seiner nächsten Sitzung mit dem Projekt Therme-Hotel befassen. Die Sitzung ist öffentlich.
Der Stadtrat hatte demnach der Einleitung eines mehrstufigen Investorenauswahlverfahrens unter Einbeziehung der Driburg Therme GmbH zugestimmt. Ein Investor und Betreiber des geplanten Hotels soll gewonnen werden.
Eine Markterkundung sollte erfolgen und danach ein Bieterverfahren „mit einer vorgeschalteten Qualifizierung und einem nachgelagerten inhaltlichen und wirtschaftlichen Gebot“ in Gang gesetzt werden.

Die Markterkundung hat stattgefunden. Es gibt Interessenten, die sich zum Teil bereits die Therme und das vorgesehene Grundstück angeschaut haben. Das Thermen-Hotel könnte allein errichtet oder mit der Therme „gesamtheitlich“ betrieben werden. Das Interesse an der ersten Option ist größer.

Nun muss eine  Überprüfung der wirtschaftlich-technischen Eignung – die vorgeschaltete Qualifizierung – durchgeführt werden. In den Blick der Investoren sollen zwei „Lose“ rücken: die Investition und der Betrieb des Thermen- und Golfhotels sowie der Betrieb der Driburg Therme. Als zusätzliche Option werden Investition und Betrieb zusätzlicher Parkflächen auf gesondertem Grundstück genannt, für den Fall, dass eine geplante Tiefgarage des Hotels nicht genügend Kapazität bietet.
Alle Vorlagen einschließlich der Bewertungsmatrix, die rechtlich und formal geprüft und freigegeben werden müssen, erarbeitet die GLC Glücksburg Consulting AG.

Über dieses Vorgehen soll der Wirtschaftsausschuss beschließen.
Die Verwaltung hofft, dass bis zum Dezember 2022 die Verhandlungen abgeschlossen sind und es zum Vertragsabschluss kommt.

Bewertungsmatrix des Vergabeverfahrens

In der Bewertungsmatrix wird eine Fülle von Aspekten mit einer Punktzahl versehen. Dazu gehören neben der Erfahrung und Kompetenz des möglichen Betreibers bauliche und städtebauliche Apekte, finanzielle Aspekte wie Investitionsverteilung, Kostenverteilung, Kaufpreis- und Pachtfragen, Dauerarbeitsplätze, Zielgruppen, Werbung u.a. sowohl für eine Einzellösung als auch für ein Integrationskonzept. Die Belange der Bürgerinnen und Bürger finden Berücksichtigung auch bei der Preisstruktur und den Öffnungszeiten.