BBDR vs UGOS


Neues vom Rechtsstreit rund um den Bilster Berg

Bad Driburg / Paderborn / Göttingen / Hamm / Karlsruhe. Am 19.11.2021 entschied das Landgericht Paderborn laut einer Pressemitteilung der Unternehmensgruppe Graf von Oeynhausen-Sierstorpff, „dass Graf Oeynhausen von jedweder Inanspruchnahme durch die Bilster Berg KG im Wesentlichen frei zu stellen ist“. Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff sieht sich vom Gericht rehabilitiert.


Damit ist ein weiterer Abschnitt in dem langen Rechtsstreit zwischen dem Unternehmer und dem Bilster Berg Drive Resort beendet.
Es geht um Geld, um „Rückerstattungen aus einem Projektsteuerungsvertrag“ aus dem Jahr 2010. Das Gericht bestätigte, dass die damaligen Berater von Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff, nämlich Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und ein Notar, „fachlich nicht in der Lage“ gewesen seien, „die Sach- und Rechtslage kompetent und unabhängig zu bearbeiten“. Sie müssen nun haften und dem Unternehmer zwei Drittel der Vergütung zahlen. Ein Drittel muss er selbst übernehmen, weil er laut Gericht die Inkompetenz nicht erkannt hatte.

Im Februar 2021 hatte Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff beim Landgericht Göttingen eine einstweilige Verfügung gegen Hans-Jürgen von Glasenapp, Geschäftsführer des Bilster Berg Drive Resort, beantragt und Erfolg gehabt. Dieser hatte öffentlich behauptet, Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff habe sich selbst ohne Zustimmung der Gesellschafter „Geld aus der Kasse genommen oder selbst ausgezahlt“. „Spätestens mit dem jetzt verkündeten Urteil des Landgerichts Paderborn haben sich die durch von Glasenapp erhobenen Vorwürfe als eine strafrechtlich relevante Verleumdung entpuppt.“

Vorwürfe erhebt Rechtsanwalt Hasso Werk, der Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff und rund zwanzig der 180 Gesellschafter vertritt, gegen den ehemaligen Anwalt des Unternehmers. Dieser habe, gerichtlich festgestellt, seine Pflicht verletzt und seine „Vertretungsmacht“ überschritten. Er vertrete nun die ANGO Treuhandgesellschaft in Höxter, die „immer wieder zu Mehrheiten gegen die Interessen von Graf Oeynhausen und meiner weiteren Mandanten“ verhelfe. „Man könne für die Zukunft nur hoffen, dass sich die ehemaligen Berater vom Bilster Berg endgültig zurückziehen – einschließlich ihrer von einer ihrer Angestellten geleiteten Treuhandgesellschaft“, heißt es in der Pressemitteilung.

Die Gesellschafter des Bilster Berg hatten Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff 2015 zum Rücktritt als Geschäftsführer gezwungen. Dieser klagte gegen die Rückzahlungsforderungen. Im Jahr 2016 entschied das Landgericht Paderborn bereits zugunsten von Marcus Graf von Oeynhausen. Im Juli 2019 änderte das Oberlandesgericht Hamm das Paderborner Urteil. Der Projektsteuerungsvertrag sei „nichtig“. Eine Beschwerde von Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff wies der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Januar 2021 zurück, weil der Rechtsstreit der beiden Parteien „keine grundsätzliche Bedeutung“ habe.
Am 24. November fand eine Gesellschafterversammlung statt. Man darf gespannt sein, ob der Machtkampf in die nächste Runde geht. Durch Anwalts- und Gerichtskosten stieg der Streitwert inzwischen von 1,6 auf rund zwei Millionen Euro.

Vom Gericht rehabilitiert: Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff

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