Mieter haben Ärger, aber haben sie auch Rechte?
Bad Driburg. Die Situation der Mieter im „Objekt“ Hellweg 13 ist durch die lokalen, regionalen und schließlich auch überregionalen Medien hinreichend dargestellt worden. Sogar das ZDF, NRW-Redaktion „frontal“, hat für die Sendung „Hallo Deutschland“ sein Interesse angemeldet. Bad Driburg im Blick möchte mehr erfahren, doch es ist nicht leicht, sachliche Informationen über die Gründe zu erhalten, warum bereits seit fast einem halben Jahr die Aufzüge nicht repariert wurden und einige Mieter in ihren Wohnungen festsitzen, weil sie aus Alters- oder Krankheitsgründen die Treppen nicht mehr bewältigen und auf den Aufzug angewiesen sind.
Es ist immer problematisch, wenn der Vermieter bzw. Besitzer solcher Wohneinheiten nicht vor Ort und als Person namentlich bekannt ist, sondern als Holding oder GmbH auftritt und nicht einmal in Deutschland niedergelassen ist.
Ansprechbar ist meistens der Hausmeister, der im Auftrag des Vermieters eine solche Wohnanlage betreut, der jedoch als dessen Beauftragter keine Auskunft geben wird aus Furcht, den Auftrag zu verlieren. Der Hausmeister ist in der Regel vor Ort oder in der Nähe. Er ist der Erste, der den Ärger von Mietern erfährt und darauf nach Weisung seines Auftraggebers reagieren muss.
Ansprechbar ist auch die Immobilienverwaltung, die wie in diesem Fall weit weg, nämlich in Dresden oder Berlin ist und viele „Objekte“ verwaltet. Sie hat nicht unbedingt ein Interesse daran, verärgerten Mietern entgegenzukommen, sondern ist an Weisungen des Vermieters – „namens und in Vollmacht des Eigentümers“ – gebunden, der sie bezahlt. Die Mieter werden nach mehreren erfolglosen Beschwerden dann auch schon einmal abgeblockt.
Den Vermieter zu erreichen scheint ein von vornherein zum Scheitern verurteilter Versuch, vor allem wenn er wie in diesem Fall in Luxemburg sitzt und nur an Gewinn und Kapitalvermehrung interessiert ist. Es handelt sich um die Firma GREP EINS S.à.r.l., 30, rue de Clausen, L-1342 Luxembourg bzw. deren Geschäftsführung, mit der die Mietverträge geschlossen wurden.
Wenn solch ein „Objekt“ weiterverkauft wird, werden die Mieter gleich mitverkauft. Aus Großstädten wie Berlin hört man wieder häufiger von Methoden von Immobiliengesellschaften, die aus günstigem Wohnraum Luxusobjekte machen wollen und unliebsame Mieter aus ihren Wohnungen vergraulen.
Zu den Betriebskosten gehören laut Mietvertrag auch „die Kosten des Betriebs von Personen- und Lastenaufzügen“. „Mängel der Mietsache sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen“, heißt es im Vertrag. „Eine Aufzugsbenutzung kann nicht verlangt werden bei Stilllegung, in Folge Stromausfalls, notwendiger Reparaturen, Wartung oder behördlicher Anordnungen, es sei denn, der Vermieter hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.“
Die Kosten für den Betriebsstrom, die Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung und Pflege, Prüfung des Betriebs sowie die Reinigungskosten übernehmen alle Mieter anteilig. Für den Notruf im Aufzug wurden 2019 rund 221 Euro berechnet, für die Wartung 7190 Euro, für den Strom 863 Euro.
Alles steht im viele Seiten langen Mietvertrag, nur nicht, was Mieter unternehmen können, wenn der Vermieter den Aufzug stilllegt.
Zu baulichen Veränderungen durch den Vermieter findet man einen Hinweis auf das BGB.
Das sind die Vorgaben, die einfache Bürgerinnen und Bürger nicht mehr ohne juristischen Beistand beurteilen können. Dafür könnte es sich auch lohnen, einem Mieterverein beizutreten.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 15
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden