Ehemaliger Ratsherr spricht von einem Skandal
Bad Driburg. Man sollte meinen, dass eine städtische Verwaltung mit einem Dipl.-Verwaltungswirt und einem Verwaltungsjuristen an der Spitze und ein kompetenter Stadtrat nach mehreren Jahren des Rechtsstreits alle juristischen Aspekte klären konnten. Sie sollten eigentlich über jegliche Kritik erhaben sein. Dennoch ist nach dem Abschluss des Dienstleistungsvertrages mit dem Betreiber und Besitzer des Kurparks die Aufregung größer als davor.
Nun meldet sich der ehemalige SPD-Ratsherr und Rechtsanwalt Heribert Böger in einem Leserbrief zu Wort. Wir zitieren den Wortlaut in der Ausgabe der Neuen Westfälischen vom Dienstag, den 27. April, als Reaktion auf den Artikel „Schindluder mit Steuergeld“ (22.04.) zum Heilbadvertrag.
Leserbrief von Heribert Böger, Bad Driburg:
Dass die Stadt Bad Driburg für die Dauer des Heilbadvertrags, also zunächst für 15 Jahre jährlich 50.000 Euro mit 2,5 Prozent (!) indexiert an Graf Oeynhausen dafür zahlt, dass er auf das Recht aus einer für ihn eingetragenen Dienstbarkeit verzichtet, auf dem betreffenden Grundstück Mineralwasser zu gewinnen, ist ein nicht mehr nachzuvollziehender Skandal. Über 15 Jahre kommen so mit der Anpassung knapp 900.000 Euro zusammen.
Solche Dienstbarkeiten, die das Gewinnen von Mineralwasser untersagen, finden sich tatsächlich in den Grundbüchern einer Vielzahl von Grundstücken in Bad Driburg, die ehemals von der gräflichen Familie verkauft wurden. Das Teilgrundstück mit der Dienstbarkeit wurde offenbar nach dem Krieg zur Parkerweiterung vom Land NRW hinzuerworben.
Das Hauptgrundstück der Eggeland-Klinik war aber nie im Eigentum des „Besitzers des Bades Driburg“, wie es in den Grundbüchern heißt, sondern wurde im Jahr 1873 seitens der Stadt mitsamt der darauf befindlichen Quelle an den damaligen Arzt und Gründer der Klinik Dr. Riefenstahl verpachtet und später verkauft.
Unabhängig davon, ob die Stadt auf dem von der Dienstbarkeit betroffenen Grundstück überhaupt jemals Mineralwasser fördern möchte und dazu dort erst einmal bohren müsste, bleibt es ihr unbenommen, die auf dem eigentlichen Grundstück der ehemaligen Eggelandklinik befindlichen 3 Quellen (Kaiserquelle, Wilhelm-Quelle und Beda-Quelle) zu nutzen.
Diese dienten zuletzt der balneologischen Versorgung der Eggeland-Klinik und waren noch bis 2015 im Heilquellenschutzgebiet ausgewiesen. Sie könnten jederzeit in vollem Umfang in Betrieb genommen werden, da das betreffende Grundstück, auf dem sich die Quellen befinden, nicht durch die Dienstbarkeit belastet ist.
Die somit völlig unberechtigten Zahlungen sollen wohl die nach der Preiskontrolle höchstzulässige Vergütung für die Dienstleistungen des gräflichen Unternehmens unterlaufen. Es handelt sich dabei um eine nach Gemeinderecht unzulässige Schenkung, denn den Zahlungen steht keine werthaltige Gegenleistung gegenüber. Es ist Zeit, dass die Kommunalaufsicht diesen Vorgang einer intensiven Prüfung unterzieht.
Übrigens: Wie ist denn die Nutzung der Thermalquelle geregelt, deren Sperrung der Graf für den Fall des Scheiterns der Verhandlungen öffentlich angekündigt hat?
Bilder: Archiv Meiners