Kinder sind unsere Zukunft

Ein Bericht von Doris Dietrich

Kindertagesstätte an Georg-Nave-Straße nimmt Formen an

Berlin / Bad Driburg. Kinder sind zweifellos unsere Zukunft und eine Gesellschaft misst man immer auch am Umgang mit ihren Kindern und ihren Rechten.

Gesetzentwurf

Kinderrechte ins Grundgesetz

Seit mehr als 30 Jahren gilt die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland – und seitdem wird darüber diskutiert, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Ein großer Schritt dorthin ist zu Beginn des Jahres 2021 gelungen: Das Bundeskabinett verabschiedete am 20. Januar 2021 einen Referentenentwurf, der vorsieht, Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes durch die folgenden Sätze zu ergänzen: “Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen.

Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.” Mit diesem Formulierungsvorschlag befassen sich nun Bundesrat und Bundestag. Im Bundestag ist für die Grundgesetzänderung eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

Kinderrechte achten, schützen und fördern

Kinder sind Träger aller Grundrechte und gleichzeitig besonders schutzbedürftig. Aus dem Verfassungstext geht das bislang aber nicht explizit hervor. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass die Rechte der Kinder ausdrücklich im Grundgesetz verankert und dadurch sichtbarer werden. Die wichtigste Grundlage dafür sind die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention.

Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention

Die UN-Kinderrechtskonvention gilt seit 28 Jahren in Deutschland verbindlich im Rang eines einfachen Bundesgesetzes. Mit der Ratifizierung im Jahr 1992 hat sich die Bundesrepublik dazu verpflichtet, die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern. Dabei gelten in Deutschland alle Menschen bis 18 Jahre als Kind. Das Kindeswohl muss bei allen staatlichen Entscheidungen, die Kinder betreffen, als “vorrangiger Gesichtspunkt” berücksichtigt werden. Dieses sogenannte Kindeswohlprinzip aus Artikel 3 ist ein zentrales Element der UN-Kinderrechtskonvention.

In Bad Driburg gibt es viele Beispiele, dass für unsere Kinder viel getan wird. Ein Beispiel ist der Neubau der größten Kita im Kreis Höxter, aber auch viele Spielplätze laden zum Spielen und Toben ein. Wie schlimm war der Zustand im 1. Lockdown im Frühjahr 2020, als das Betreten aller Spielplätze verboten war. So schön war dann wieder das Kinderlachen, das so gefehlt hat. In der Kita an der Georg-Nave-Straße in Bad Driburg sollen 115 Kinder in insgesamt sechs Gruppen betreut werden.

Noch im Bau. Der neue Kindergarten in der Georg-Nave-Straße.

Der neue Kindergarten wird aus drei miteinander verbundenen Einzelbauten bestehen und eine Nutzfläche von 1600 Quadratmetern haben. Das Grundstück ist rund 4000 Quadratmeter groß. Im oberen Bereich hätten die kleinsten Kinder einen geschützten Bereich für sich. Für die Planung der Kita hatte die Stadt Bad Driburg einen Architektenwettbewerb ausgeschrieben, den ein Architekturbüro aus Dresden gewann. Die ausführende Baufirma kommt aus Paderborn. Der Neubau wird vom Land NRW mit 2,1 Millionen Euro gefördert. Die Baukosten liegen bei rund 5,3 Millionen Euro. Davon fließen gut ein Drittel Landeszuschüsse, den Rest zahlt die Stadt Bad Driburg aus eigenen Mitteln.

Bad Driburg gilt als wachsende Stadt. Zuzüge von Familien gibt es auch aus dem Kreis Paderborn. Vor diesem Hintergrund waren Kindergartenplätze in der Kur­stadt zuletzt knapp gewesen und an der Alleestraße bereits Container aufgestellt worden. Die Architekten Lindner, dessen Büro den Zuschlag auf Grundlage eines Architektenwettbewerbs erhielt, verweist auf das innovative Gesamtkonzept der Kita: „Alle baulichen Neuerungen werden darin zur Geltung kommen, um ein optimales pädagogisches Umfeld zu schaffen.“ 


Läuft auch in Zeiten der Hochkonjunktur am Bau alles nach Plan, rechnet Bauunternehmer Kleinschlömer mit einer Fertigstellung bis Ende 2021. Die Übergabe soll im Februar 2022 erfolgen.

Sind so kleine Hände 

1976 Text und Musik: Bettina Wegner

Sind so kleine Hände, winz’ge Finger dran.
Darf man nie drauf schlagen, die zerbrechen dann.

Sind so kleine Füsse, mit so kleinen Zeh’n.
Darf man nie drauf treten, könn’sie sonst nicht geh’n.

Sind so kleine Ohren, scharf und ihr erlaubt.
Darf man nie zerbrüllen, werden davon taub.

Sind so schöne Münder, sprechen alles aus.
Darf man nie verbieten, kommt sonst nichts mehr raus.

Sind so klare Augen, die noch alles seh’n.
Darf man nie verbinden, könn’n sie nichts versteh’n.

Sind so kleine Seelen, offen und ganz frei.
Darf man niemals quälen, geh’n kaputt dabei.

Ist so’n kleines Rückgrat, sieht man fast noch nicht.
Darf man niemals beugen, weil es sonst zerbricht.

Grade klare Menschen, wär’n ein schönes Ziel.
Leute ohne Rückgrat, hab’n wir schon zuviel.  

Infobox

Entstehung und Verbreitung des Liedes Rückblickend schilderte Wegner eine Begebenheit in einem Erste-Klasse-Abteil eines DDR-Fernzuges als Auslöser für das Lied. Dort sei ihr ein Mann aufgefallen, der mit seinen dicken Fingern unablässig auf seinem Diplomatenkoffer trommelte. Der Mann habe auf sie unausgeglichen und unglücklich gewirkt und sie habe sich gefragt, was ihm seit seinem Säuglingsalter widerfahren sei. Dabei habe sie an ihr eigenes Kind gedacht. Der Liedtext sei noch während der Bahnfahrt auf ihrem Notizblock entstanden; es sei ein „Sekundenlied“  SPIEGEL Online 8. April 2017. In der Bundesrepublik Deutschland wurde das Lied durch eine Verwendung in der ZDF-Sendung Kennzeichen D bekannt.  Süddeutsche Zeitung, 11.3.2020, S. 13.

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