Stadt zieht Notbremse und stoppt Umfrage
Bad Driburg. Kaum mit dem wöchentlich erscheinenden Mittteilungsblatt verteilt, den Downloadlink auf städtischer Seite veröffentlicht, muss die Umfrage zur Inklusion, die vom Beauftragten für Menschen mit Handicaps, Thomas Cillessen, initiiert wurde, wieder eingestampft werden. Der wirtschaftliche Schaden dürfte mit knapp 1500 Euro noch das geringere Problem sein.
Die Nichtbeachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben jedoch zwingen nun die Verwaltung diese Aktion unverzüglich zu beenden, so Christan Koch, Datenschutzbeauftragter der Stadt Bad Driburg BDiB auf Nachfrage am Morgen gegenüber. Mit ihm sei die Angelegenheit nicht abgesprochen worden. Er habe von dieser Aktion erst am Morgen durch eine schriftliche Aufforderung von Wilk Spieker an ihn und den Bürgermeister, diese Aktion zu beenden, erfahren.
Wilk Spieker ist Mitglied in der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V..Unserer Redaktion liegt dieses Schreiben vor.
Ich bitte die Fragebogenaktion zu beenden und den Fragebogen zu überarbeiten. Erhobene Daten sind sofort zu löschen. Ich rate zur Selbstanzeige bei der Landesdatenschutzbehörde.
Wilk Spieker
Bisher eingegangene beantwortete Fragebögen würden zunächst für jedermann unter strengem Verschluss gehalten, so Koch.
Zu einem schriftlichen Statement sah sich das Bürgermeisteramt derzeit noch nicht imstande.
In der letzten Ratssitzung im Schützenhaus am 22.06.20 bewarb Bürgermeister Burkhard Deppe dieses Projekt. Thomas Cillessen stellte es den Ratsfrauen- und herren vor. Diese hatten diese eigentlich anonyme Umfrage einstimmig befürwortet. Mit der Umfrageaktion wollte man herausfinden, wie Menschen ihre besondere Situation selbst wahrnehmen und welche Vorschläge, Ideen, Kritik und Anregungen sie für die Verwaltung haben, so fasste Thomas Cillessen das Ziel der Befragung zusammen. Der Fragebogen enthält neben Fragen zur persönlichen Wohnsituation auch die Bitte, offen eine Bewertung zur Barrierefreiheit in Bad Driburg abzugeben. Außerdem konnten Angaben zur Freizeitgestaltung und zur Nahversorgung aus der besonderen Sicht der Betroffenen gemacht werden. “Eine Umfrage muss soweit anonymisiert sein, dass eine Person nicht zu identifizieren ist, erst dann kann der Datenschutz außer acht gelassen werden. Schon die Fragestellung auf dem Fragebogen: „Angaben zur Person“ lässt aber Zweifel an der Anonymisierung aufkommen”, so Wilk Spieker BDiB gegenüber.
Christian Koch riet der Redaktion am Morgen gegenüber, diesen Fragebogen nicht mehr auszufüllen.