Umfrage zur Inklusion ohne Kenntnis des Datenschutzbeauftragten gestartet

Stadt zieht Notbremse und stoppt  Umfrage

Bad  Driburg.  Kaum mit dem  wöchentlich erscheinenden Mittteilungsblatt verteilt, den Downloadlink auf städtischer  Seite veröffentlicht, muss die Umfrage zur  Inklusion, die vom Beauftragten für Menschen mit  Handicaps, Thomas Cillessen, initiiert wurde, wieder  eingestampft werden. Der wirtschaftliche Schaden dürfte mit knapp 1500 Euro noch das geringere Problem sein.

Die Nichtbeachtung  datenschutzrechtlicher Vorgaben jedoch zwingen nun die  Verwaltung  diese Aktion unverzüglich zu beenden, so  Christan Koch,  Datenschutzbeauftragter der  Stadt Bad Driburg BDiB auf  Nachfrage am Morgen  gegenüber.  Mit ihm sei die Angelegenheit nicht  abgesprochen worden. Er habe von dieser Aktion erst am Morgen durch eine schriftliche Aufforderung von Wilk Spieker an ihn und den Bürgermeister, diese Aktion zu beenden, erfahren.

Wilk Spieker ist Mitglied in der Gesellschaft für Datenschutz und  Datensicherheit e.V..Unserer Redaktion liegt dieses Schreiben vor.

Ich bitte die Fragebogenaktion zu beenden und den Fragebogen zu überarbeiten. Erhobene Daten sind sofort zu löschen. Ich rate zur Selbstanzeige bei der Landesdatenschutzbehörde.

Wilk Spieker

Bisher eingegangene beantwortete Fragebögen würden zunächst für jedermann unter strengem Verschluss gehalten, so Koch.
Zu einem schriftlichen Statement sah sich das Bürgermeisteramt derzeit noch nicht imstande.

In der letzten Ratssitzung  im  Schützenhaus am 22.06.20 bewarb  Bürgermeister Burkhard  Deppe dieses Projekt.  Thomas Cillessen stellte es den Ratsfrauen- und  herren vor. Diese hatten diese eigentlich anonyme Umfrage einstimmig  befürwortet. Mit der  Umfrageaktion wollte man herausfinden, wie Menschen ihre besondere Situation selbst wahrnehmen und welche Vorschläge, Ideen, Kritik und  Anregungen sie für die Verwaltung haben, so  fasste Thomas  Cillessen  das Ziel  der  Befragung  zusammen. Der  Fragebogen  enthält  neben Fragen zur  persönlichen Wohnsituation  auch die Bitte, offen eine Bewertung  zur Barrierefreiheit  in Bad  Driburg abzugeben. Außerdem konnten Angaben zur  Freizeitgestaltung und zur  Nahversorgung aus der  besonderen Sicht der Betroffenen gemacht werden. “Eine Umfrage muss soweit  anonymisiert sein,  dass eine Person nicht zu identifizieren ist, erst dann kann der Datenschutz außer acht  gelassen werden.  Schon die Fragestellung  auf  dem Fragebogen:  „Angaben zur  Person“  lässt  aber  Zweifel an  der  Anonymisierung  aufkommen”, so Wilk Spieker BDiB gegenüber.

Christian Koch riet der Redaktion am Morgen gegenüber, diesen Fragebogen nicht mehr auszufüllen.

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