Bad Driburg. Die Grundbesitzer in der Bürgerschaft kennen das Schreiben ihrer Stadtverwaltung mit der Überschrift „Abgabenbescheid. Ausfertigung für Steuerpflichtigen“.
Die Rechtsgrundlagen teilt die Verwaltung auch mit: „Die Grundsteuer wird nach dem Grundsteuergesetz in Verbindung mit § 6 der Haushaltssatzung erhoben. Die Festsetzung der übrigen Abgaben erfolgt aufgrund der Ortssatzungen. Bei der Stadt Bad Driburg können die genannten Rechtsgrundlagen eingesehen werden.”
Dann wird das Objekt mit der Lage genannt, der Zeitraum folgt, der neue „Messbetrag“ (109,37), der von der Kommune festgelegte „Hebesatz“ (445,00) und die Gesamtsumme der „Grundbesitzabgaben“, kurz Grundsteuer.
Da bringt zum Beispiel ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück von 1000 qm der Stadt schon einmal 500 Euro jährlich ein. Ebenso hoch ist allerdings auch die Abgabe für ein gleichgroßes unbebautes Grundstück und für ein Grundstück, auf dem ein sechsstöckiges Mietshaus steht. Berechnet wurde die Höhe bisher nach einem Einheitswert, der sich nur nach der Größe des Grundstücks richtete. Und dies ist laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig. Daher musste der Bundestag „eine neue Grundsteuer beschließen“, wie es in den Medien schlicht heißt. Die Berechnung ist nicht so schlicht.
Die Formel Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz stammt aus dem Jahr 1964 und sagt nichts darüber aus, welchen tatsächlichen Wert – Marktwert oder Verkehrswert – das Grundstück inzwischen hat. Der Bundestag hat mit der Zweidrittelmehrheit von CDU/CSU, SPD, GRÜNEN und FDP unsere Verfassung, das Grundgesetz, geändert. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus, gilt aber als sicher.
Den neuen Rahmen muss das Land NRW festlegen, eine Öffnungsklausel lässt den Ländern gewisse Spielräume. Nach dem Modell des Finanzministers wird die Grundsteuer nach dem Wert einer Immobilie und nicht nur nach der Fläche bemessen. Eigentümer von Häusern in guter Wohnlage müssten mit Mehrkosten rechnen.
Unsere Stadtverwaltung muss nach der Neuregelung durch das Land NRW mit dem Rat die Höhe, d.h. den Hebesatz der Abgabe neu berechnen und eine neue Satzung beschließen.
Etwa 14 Milliarden Euro pro Jahr bringt die Grundsteuer Städten und Gemeinden ein. Keine Kommune kann darauf verzichten. Daher dürfen Grund- bzw. Hausbesitzer, auch Vermieter, gespannt sein, was nach der Neuberechnung auf sie zukommt, wie teuer die Reform für sie wird. Vermieter könnten eine Erhöhung auf die Mieter umlegen, der Mieterbund fordert bereits ein Verbot der Umlage.
Wer ein Optimist ist, darf mit der Senkung seiner Grundbesitzabgabe rechnen.