„i-Kfz“ Auto online zulassen momentan gestört

Kreisverwaltung arbeitet mit Hochdruck an Behebung

Kreis Höxter/Bad Driburg. Die sogenannte „i-Kfz“, die internetbasierte Fahrzeugzulassung ist derzeit nicht durchführbar. Das berichtet Susanne Weber, zuständig für die Zulassungsstelle in Höxter, BDiB auf Nachfrage gegenüber. Grund seien technische Probleme, die derzeit aufgrund wichtiger Wartungsarbeiten unvermeidbar seien. Auch andere Zulassungsstellem im gesamten Bundesgebiet haben derzeit Störungen innerhalb dieses digitalen Verfahrens, welches die Zulassung eines KFZ, die Um- bzw. Abmeldung für alle Beteiligten vereinfachen soll.

Laut Aussage von Elena Wiegers, zuständig für das operative Geschäft in Sachen Datenverarbeitung und Telekommunikation beim Kreis, soll das digitalisierte Verfahren im Laufe der kommenden Woche aber wieder einsatzfähig sein.

https://youtu.be/j8gtX-vWPmg

Ziel des Projektes ist es, die Fahrzeugzulassung einfacher, bequemer und effizienter zu machen und dadurch Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung zu entlasten. So schreibt es das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf seiner Internetseite.

Mit der Digitalisierung können Fahrten zur Zulassungsbehörde vermieden werden, was ein erhebliches Zeit- und Wegeeinsparungspotenzial für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter bedeutet.

Seit dem 01. Oktober 2019 können Bürgerinnen und Bürger alle Standardzulassungsvorgänge im Internet abwickeln. Mit Inkrafttreten der „Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ wurde die internetbasierte Abwicklung aller Standardzulassungsvorgänge für Privatpersonen ermöglicht (Stufe 3) – für ausgewählte Fälle auch vollautomatisiert. Im nächsten Schritt (Stufe 4) ist die Ausweitung der internetbasierten Kfz-Zulassung auf juristische Personen vorgesehen. Insbesondere Unternehmen sollen hiervon profitieren.

Hinweis zur praktischen Umsetzung:

Die Umsetzung der i-Kfz-Anwendungen liegt – wie bei allen zulassungsrechtlichen Aufgaben – bei den Bundesländern und dort bei den Kommunalverwaltungen. Zum Stand der Einführung von i-Kfz können sich Bürger/innen über das Internetangebot der für ihren Wohnort zuständigen Zulassungsbehörde informieren.

Die Entwicklung der internetbasierten Fahrzeugzulassung erfolgt stufenweise:

Stufe 1: Seit dem 01. Januar 2015 können in Deutschland über die von den Kommunen und Ländern bereitgestellten Online-Portale internetbasierte Anträge zur Außerbetriebsetzung für zulassungspflichtige Fahrzeuge gestellt werden. Grundlage hierfür war die Einführung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und neuer Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes.

Stufe 2: Seit dem 01. Oktober 2017 kann auch die Wiederzulassung auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk und mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen im Internet beantragt werden. Mit der Einführung dieses Verfahrens wurden die Grundlagen für die Digitalisierung weiterer Zulassungsverfahren von Fahrzeugen geschaffen. Insbesondere wurde erstmalig deutschlandweit die Erfassung, Speicherung und Überprüfung von HU- und SP-Daten im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) im Kraftfahrt-Bundesamt in Echtzeit ermöglicht.

Zum 01. Januar 2018 trat eine Verordnung in Kraft, mit der eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) eingeführt wurde. Auf die ZB II wurde – analog zur ZB I – ein verdeckter Sicherheitscode aufgebracht. Die Ausgabe der neuen ZB II erfolgte zur Vorbereitung der Nutzung in Stufe 3.

Stufe 3: Seit dem 01. Oktober 2019 wurde die bereits in Teilen realisierte Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf alle Geschäftsvorgänge (jetzt auch Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung) ausgeweitet und die Automatisierung noch stärker ausgebaut. Die vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung ist erstmals für die Außerbetriebsetzung sowie für die Umschreibung unter Kennzeichenbeibehaltung auch bei Halterwechsel und für die einfache Adressänderung möglich. Bei der Umschreibung besteht für die neue Halterin / den neuen Halter die Möglichkeit, das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen.

Außerdem steht der fahrzeugindividuelle Datensatz aus der EG-Übereinstimmungsbescheinigung digital zur Verfügung. Die Fahrzeughersteller sind national zur digitalen Übermittlung der Datensätze an eine zentrale Datenbank beim Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtet, sodass die Daten für die Prüfung von technischen Fahrzeugeigenschaften, insbesondere im internetbasierten Zulassungsverfahren zur Verfügung stehen.

➡️ Wie genau die verschiedenen An-, Ab-, Neuanmeldungen und Ummeldungen digitalisiert von Zuhause aus vorgenommen werden können erfahren Sie hier ausführlich!