Grundsteuer B – Dürfen Vermieter die Mieter zur Kasse bitten?
Bad Driburger wissen, dass ein Widerspruch „unverzüglich“ zu erfolgen hat Elisabeth Affani Bad Driburg. Dieser Teil des kleinen ABC der Grundsteuer ist theoretisch der einfachste. Der Vermieter kann die Grundsteuer als Teil der Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Das geht aber nur, wenn diese Umlage im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Zu den Nebenkosten gehört gemäß … Weiterlesen