Kliniken klagen ebenfalls gegen die Stadt – Kurtaxe soll um 20 Cent sinken

Einwände erzielten Erfolg

Bad Driburg. Der Rat der Stadt Bad Driburg hat die Kurbeitragssatzung der Stadt Bad Driburg zuletzt am
17.12.2018 neu beschlossen. Diese ist am 01.02.2019 in Kraft getreten. Durch die Erfahrung mit der Anwendung der Kurbeitragssatzung sind in der Zwischenzeit von
mehreren Seiten Änderungsvorschläge an die Stadt Bad Driburg herangetragen worden, die die Kurbeitragsabrechnung zukünftig praktikabler und gerechter machen sollen. So lautet die Beschlussempfehlung über die der entsprechende Ausschuss und der Rat am kommenden Montag 22.06. ab 18 Uhr in der Schützenhalle abstimmen müssen.

Die Verwaltung schlägt demnach vor die bestehende Kurbeitragssatzung u.a. wie folgt zu ändern:

In § 3 III d) soll zusätzlich der Befreiungstatbestand für Begleitpersonen von
Schwerbehinderten unter Beachtung der dort genannten Voraussetzungen aufgenommen
werden. Die Selbsthilfegruppe pro barrierefrei hatte sich öffentlich dazu geäußert und Protest angemeldet, da Begleitpersonen allzuoft mit der Rundumversorgung des zu Begleitenden beschäftigt sind und daher von der Kurbeitragserhebung zu befreien sind. Kein anderer Kur- und Erholungsort bat betreffende Personen zur Kasse, so die Selbsthilfegruppe. Auch wurde der Behindertenbeauftragte der Stadt, Thomas Cillessen nicht in die damalige Beratung mit einbezogen.

In § 5 II b) soll die Kurbeitragsabrechnung mit den Kliniken geregelt werden, wonach für die Klinikgäste unter den dort genannten Voraussetzungen pauschal ein ermäßigter Kurbeitrag (in der gleichen Höhe wie für Schwerbehinderte) gelten soll und mit dem alle weiteren Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände abgegolten sind. Durch diese Regelung zur Vereinfachung der Kurbeitragsabrechnung mit den Kliniken wird der bisherige §5 III der Satzung gegenstandslos und gestrichen.

Anlage 2 (Tarifanhang) zur Kurbeitragssatzung sind die Kurbeitragssätze für Vollzahler und für Ermäßigungstatbestände zu entnehmen. Da in der Beitragskalkulation nur der auf die
Kurbeitragspflichtigen umlagefähige Aufwand bei der Berechnung des (Höchst-)
Kurbeitragssatzes berücksichtigt werden darf, wurde der bisherige Kurbeitragssatz für
Vollzahler aufgrund des Ergebnisses der Preisprüfung hinsichtlich der an den Gräflichen Park zu zahlenden Entschädigung von 3,10 €/Tag auf 2,90 €/Tag reduziert (Entschädigung an den Gräflichen Park gem. Interimsvertrag vom 12.11.2018: 1.980.000,00 €, nach Preisprüfung v. 16.10.2019: 1.534.176,73 €).

Beitragskalkulation – Ergebnis der Preisprüfung

Die Beitragskalkulation geht davon aus, dass das durch den Gräflichen Park eingereichte
und noch laufende Klageverfahren das Ergebnis der Preisprüfung bestätigt.

Sollte am 17.06.2020 eine abweichende Entscheidung durch das Gericht getroffen werden, ist eine neue Beitragskalkulation erforderlich. Über das Ergebnis wird die Verwaltung entsprechend
berichten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass auch aus dem Bereich der Reha-Kliniken Klage gegen die Stadt Bad Driburg eingereicht worden ist, um in einem Normenkontrollverfahren die Rechtmäßigkeit der bestehenden Kurbeitragssatzung, d.h. auch der Kalkulation und der Höhe des Kurbeitrags, überprüfen zu lassen. Nach Recherchen von BDiB ist das Verfahren bereits Ende letzten Jahres beim Oberverwaltungsgericht Münster eröffnet worden. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

Dieses Verfahren zeigt aber klar, dass der Kurbeitrag nicht willkürlich festgesetzt werden kann, so die Beschlussvorlage.

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