Ausschuss diskutierte Vorhaben am 22. Mai
Alexander Bieseke
Bad Driburg. Auf dem Areal der ehemaligen Eggelandklinik in Bad Driburg ist ein weiterer bedeutender Schritt zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums geplant: Die Immobilien 1 Brauer GmbH beabsichtigt auf den Grundstücken 2.1 und 2.2 den Bau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 42 Wohneinheiten sowie einer gemeinsamen Tiefgarage.
In der Sitzung des Ausschusses für Bau, Straßen, Umwelt und Klimaschutz am 22. Mai 2025 wurde das Projekt ausführlich vorgestellt und mit dem aktuellen Stand der Planungen erläutert. Grundlage ist eine Bauvoranfrage, die bestätigt, dass das Vorhaben den Vorgaben des Bebauungsplans „BA 06 Eggeland-Zentrum“ entspricht.
Fokus auf bezahlbaren Wohnraum
Von den 42 geplanten Wohneinheiten sollen 36 Wohnungen öffentlich gefördert entstehen – ein entscheidender Beitrag zur Versorgung einkommensschwächerer Haushalte in Bad Driburg. Die Wohnungen sollen jeweils zur Hälfte an folgende Einkommensgruppen vergeben werden:
Gruppe A (bis zur Einkommensgrenze gemäß § 13 Abs. 1 WFNG NRW): Miete 6,50 €/m²
Gruppe B (bis zu 40 % über dieser Grenze): Miete 7,55 €/m²
Die Stadt hatte in ihrer Wohnbedarfsprognose 2021 einen erheblichen Bedarf an kleinen Ein- und Zweizimmerwohnungen festgestellt. Eine Bedarfsbestätigung zur Förderung wurde von der Stadt Bad Driburg in Aussicht gestellt, auch das zuständige Fachamt des Kreises Höxter hat eine positive Ersteinschätzung abgegeben.

Städtebaulicher Hintergrund und Flexibilität bei Wohneinheiten
Zwar sah das ursprüngliche städtebauliche Konzept für das Gesamtareal eine maximale Zahl von 135 Wohneinheiten vor, jedoch unter der Annahme, dass auch ein Kultur- und Bürgerhaus verwirklicht wird. Mit der Umnutzung des alten Klinikgebäudes und dem Wegfall dieser öffentlichen Nutzung ist die einst festgelegte Zahl nicht mehr bindend, sofern keine übermäßige Verdichtung erfolgt.
Aktueller Stand der Gesamtentwicklung auf dem Gelände:
38 Wohneinheiten im Bau oder bereits genehmigt
30 weitere über Vorbescheide konkret geplant
42 Wohneinheiten durch das vorgestellte Vorhaben
Insgesamt ergibt sich damit eine realistische Planungszahl von 120 Wohneinheiten, darunter 84 geförderte.
Tiefgarage nur bei ausreichender Bebauungsdichte wirtschaftlich
Der Bebauungsplan schreibt für die Grundstücke vor, dass mindestens 70 % der Stellplätze in einer Tiefgarage unterzubringen sind. Frühere Richtwerte sahen maximal 12 Wohneinheiten pro Baufeld vor, was sich in der Praxis wirtschaftlich nicht realisieren ließ. Um die Tiefgarage finanzieren zu können, ist eine höhere Wohnungsanzahl notwendig, die in der aktuellen Planung berücksichtigt wurde – unter Einhaltung aller städtebaulichen Vorgaben.
Titelbild: Haus A und Haus B