Stadt Bad Driburg informiert über Winterdienst und Räum- und Streupflichten

Zwischenbilanz nach intensivem Saisoneinstieg

Alexander Bieseke


Bad Driburg. Angesichts der aktuellen winterlichen Wetterlage informiert die Stadt Bad Driburg sowohl über die Organisation des städtischen Winterdienstes als auch über die geltenden Räum- und Streupflichten der Grundstückseigentümer.

Nach Angaben der Stadt sind der städtische Bauhof und die beauftragten Unternehmen weiterhin gut auf winterliche Witterungsverhältnisse vorbereitet. Zu Beginn der Wintersaison wurden rund 180 Tonnen Salz und Granulat eingelagert. Während im vergangenen Winter (Saison 01.11.2024 bis 31.03.2025) etwa 100 Tonnen Streumittel verbraucht wurden, beläuft sich der Einsatz in der laufenden Saison aufgrund der intensiven Wetterlage bereits auf rund 220 Tonnen.

Die Stadtverwaltung hat nun Details zur aktuellen Lage und zur Organisation des Winterdienstes auf Nachfrage unserer Redaktion mitgeteilt.

Für den Winterdienst stehen dem Bauhof insgesamt sieben eigene Fahrzeuge zur Verfügung: zwei Unimog, drei Multicar und zwei Kleintrecker. Ergänzt wird der Einsatz durch sechs Subunternehmer. Während Unimog und Multicar überwiegend auf Straßen und größeren Verkehrsflächen eingesetzt werden, kommen die Kleintrecker insbesondere auf Gehwegen und an schmalen Stellen zum Einsatz. Die Fahrzeuge werden abhängig von der jeweiligen Wetterlage eingesetzt; in den vergangenen Wochen waren alle verfügbaren Fahrzeuge im Einsatz.

Die Einsatzzeiten richten sich nach festgelegten Prioritäten. Straßen mit höchster Verkehrsbedeutung, darunter die Zufahrten zum Krankenhaus, zum Rettungsdienst sowie zu Feuerwehr und Notarzt, werden durch eine 24-Stunden-Bereitschaft abgesichert.

Straßen der Prioritäten 2 und 3 werden im Zweischichtsystem bedient. Der Winterdienst erfolgt in der Regel zwischen 5 und 22 Uhr, nachdem die Einsatzleiter die Witterungs- und Straßenverhältnisse geprüft haben. Grundlage der Priorisierung ist die vom Stadtrat beschlossene Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 9. Januar 2024.

Parallel dazu weist die Stadt Bad Driburg auf die Räum- und Streupflichten der Grundstückseigentümer hin. Gehwege sowie Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist, sind von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke in einer Breite von mindestens 1,00 Meter von Schnee freizuhalten. Diese Verpflichtung gilt auch für Stichwege.

Bei Eis- und Schneeglätte ist zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist. Ausnahmen sind nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen, etwa bei Eisregen, oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen sowie an starken Steigungs- oder Gefällestrecken zulässig.

Schnee und Glätte, die zwischen 7 und 20 Uhr entstehen, sind unverzüglich nach Ende des Schneefalls oder nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee ist werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr des folgenden Tages zu räumen. Der geräumte Schnee ist auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges oder – falls erforderlich – am Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird.

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen weder mit Salz noch mit anderen auftauenden Materialien bestreut werden. Ebenso darf salzhaltiger Schnee dort nicht gelagert werden. Darüber hinaus sind Einläufe der Entwässerungsanlagen sowie Hydranten von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Privatgrundstücken dürfen nicht auf die Straße verbracht werden.

Die Stadt Bad Driburg appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, ihren Verpflichtungen nachzukommen und so zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer beizutragen.

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