Alexander Bieseke
Kreis Höxter. Im Kreis Höxter müssen Gäste von Restaurants und Gaststätten nicht mit sinkenden Preisen rechnen – auch dann nicht, wenn die Bundesregierung zum 1. Januar 2026 die Umsatzsteuer für die Gastronomie von 19 auf 7 Prozent senkt. Davon zeigt sich die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) überzeugt.
„Kein Wirt wird zum Jahreswechsel neue Speisekarten drucken, um die Preise zu senken“, betont Thorsten Kleile, Geschäftsführer der NGG Ostwestfalen-Lippe. Wer hoffe, dass Schnitzel, Gulaschsuppe, Salatteller oder Dessert billiger würden, „habe die Rechnung ohne den Wirt gemacht“. Stattdessen würden die Betriebe Gründe anführen, die Steuerersparnis für den eigenen Betrieb zu behalten.
Als Standardargumente nennt die NGG hohe Energiekosten und steigende Lohnkosten. Dabei verweist Kleile auf den Mindestlohn, der zum 1. Januar auf 13,90 Euro steigt. „Das ist gerade einmal die Hälfte von dem, was ein Wirt schon an einem einzigen Schnitzel zusätzlich verdient, wenn die Steuersenkung kommt“, so der Gewerkschafter.
Anstelle von Mindestlöhnen fordert die NGG faire Tariflöhne für die Beschäftigten in der Gastronomie. „Wenn die Wirte die Steuerersparnis nicht an die Gäste weitergeben, ist genug Spielraum für einen Lohnzuschlag da – für die Köche genauso wie für die Kellnerinnen“, erklärt Kleile. Zudem verweist er auf die bevorstehende Tarifrunde für die nordrhein-westfälische Gastronomie im kommenden Jahr.
Die Gewerkschaft ruft Gäste dazu auf, die aktuellen Preise im Blick zu behalten – am besten mit einem Foto der Speisekarte. Im Januar solle gezielt nachgefragt werden: „Wo sind die 12 Prozent geblieben?“, empfiehlt Kleile. Gäste sollten außerdem nachhaken, ob das zusätzliche Geld auch bei den Beschäftigten ankommt.
Mit diesem „moralischen Gastro-Druck“ will die NGG erreichen, dass die Steuerentlastung nicht ausschließlich bei den Wirten hängenbleibt. Im Kreis Höxter gibt es nach Angaben der Arbeitsagentur rund 230 gastronomische Betriebe mit etwa 1.470 Beschäftigten – und damit reichlich Gelegenheiten für den „Gastro-Steuer-Check“.