Brüssel will künftig 10 Jahre alte Autos jährlich in der Werkstatt sehen
Alexander Bieseke
Brüssel/Bad Driburg. Der TÜV-Verband begrüßt die aktuellen Reformvorschläge der EU-Kommission zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit, zur Reduzierung der Luftverschmutzung und zur Digitalisierung von Fahrzeugdaten.
Kernpunkte der Reform sind:
Modernisierung der Hauptuntersuchung (HU): Zukünftig sollen auch Hochvolt-Komponenten von E-Fahrzeugen und Fahrerassistenzsysteme (ADAS) geprüft werden, um deren Sicherheit über die gesamte Fahrzeuglebensdauer sicherzustellen.
Digitaler Datenaustausch: Die geplante EU-weite Plattform „MOVE-Hub“ soll Fahrzeug- und Prüfdaten vernetzen, Manipulationen wie am Tacho verhindern und bürokratische Hürden beim Fahrzeugwechsel zwischen EU-Ländern abbauen.
Zugang zu Fahrzeugdaten: Hersteller sollen gesetzlich verpflichtet werden, sicherheits- und emissionsrelevante Fahrzeugdaten offen, maschinenlesbar und kostenfrei bereitzustellen, um unabhängige Prüfungen zu ermöglichen.
Angepasste Prüffristen für ältere Fahrzeuge: Fahrzeuge über zehn Jahre sollen jährlich zur HU, da die Mängelquote bei älteren Autos deutlich steigt.
Erweiterung der Abgasprüfungen: Neben Labortests sollen Realemissionsmessungen, OBD-Daten und Remote-Sensing verpflichtend werden, um Umwelt- und Manipulationsschutz zu verbessern.
Die Vorschläge sind der Beginn eines EU-Gesetzgebungsverfahrens, das eine Überarbeitung dreier Richtlinien vorsieht. Die drei Richtlinien, die im Rahmen des EU-Gesetzgebungsverfahrens überarbeitet werden sollen, sind:
1. Richtlinie über die regelmäßige technische Kontrolle von Fahrzeugen (PTI – Periodic Technical Inspection)
Diese regelt die Hauptuntersuchungen (HU) und legt die Prüfinhalte sowie -intervalle für verschiedene Fahrzeugtypen fest.
2. Richtlinie über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge
Sie betrifft die Standardisierung und den Austausch von Fahrzeugzulassungsdaten innerhalb der EU – wichtig z. B. für den Fahrzeugwechsel zwischen Mitgliedstaaten.
3. Richtlinie über die Unterwegskontrollen (RSI – Roadside Inspections)
Diese ermöglicht technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen im Straßenverkehr, also mobile Prüfungen durch Behörden.
Diese Richtlinien bilden die rechtliche Grundlage für viele technische Prüfungen und Verwaltungsverfahren im Straßenverkehr innerhalb der EU.