Grundsteuer-ABC: Grundsteuer und Gewerbesteuer

Mittelstand protestiert

Elisabeth Affani

Bad Driburg. Jeder weiß, was ein Gewerbe ist. Wer etwas produziert oder verarbeitet oder dienstleistet, das er oder sie mit Gewinn verkaufen will, übt ein Gewerbe aus. Die Tätigkeit muss selbstständig, behördlich erlaubt und auf Dauer angelegt sein.
Allerdings schlägt auch hier die Bürokratie zu: Es gibt eine Gewerbeordnung. Diese unterscheidet drei Arten des Gewerbes: stehende Gewerbe mit festem Standort, Reisegewerbe und Marktgewerbe. Eine Gewerberechtseite nennt freie Gewerbe, reglementierte Gewerbe und Handwerke sowie Rechtskraftgewerbe. Juristendeutsch.

Wer von den Gewerbetreibenden zahlt Gewerbesteuer? Grundsätzlich alle Unternehmen und Selbstständige, sagen die NRW-Finanzämter.
Neben der Grundsteuer ist die Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen. Die Stadt Bad Driburg erhebt also die Gewerbesteuer, auch wenn man die Gewerbe-Steuererklärung beim Finanzamt Höxter abgibt. Beide arbeiten zusammen.
Wie bei der Grundsteuer gibt es einen Messbetrag und einen Hebesatz.

Wer von ihnen zahlt Grundsteuer? Jede und jeder zahlt, der auf seinem Grund ein Gewerbe ausübt oder Gewerbefläche und -gebäude verpachtet oder vermietet. Die Grundsteuer erhöht sich dann jedoch.
Wer selbst auf seinem Grund ein Gewerbe betreibt, wird grundsteuermäßig anders bewertet als jemand, der Grund an einen Gewerbetreibenden vermietet oder verpachtet. Mieter und Pächter zahlen in der Regel mehr Gewerbesteuer. Verpächter oder Vermieter von Gewerbeflächen zahlen mehr Grundsteuer als Vermieter von Wohnflächen.
Vermietet oder verpachtet jemand Gewerbefläche, muss er Gewerbesteuer zahlen. Er kann sie per Vertrag auf Pächter und Mieter umlegen, muss dann aber mit einer höheren Grundsteuer rechnen.
Das letzte entsprechende Urteil des Bundesfinanzhofs stammt aus dem Jahr 2022.

Vertreter der Dachorganisation HANDWERK.NRW durften im Juni 2024 im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags in Düsseldorf angehört werden, als dieser über einen Antrag von CDU und GRÜNEN beriet. Bisher gibt es einen Hebesatz für die Grundsteuer Wohnen und einen für die Grundsteuer Gewerbe.
Die beiden Fraktionen brachten einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, der in den Kommunen differenzierende Hebesätze für Wohnen und Gewerbe bei der Grundsteuer zulässt.
Die Handwerker fürchten, dass die Kommunen nicht mehr für Aufkommensneutralität sorgen, sondern Handwerksbetriebe zusätzlich belasten. Der Hebesatz könnte zum Hebel für mehr Steuern sein.
Aufkommensneutralität bedeutet: Die Kommunen dürfen die Hebesätze immer nur so weit erhöhen, dass sie nicht weniger als im Jahr davor einnehmen.

Zu HANDWERK.NRW gehören rund 200.000 Betriebe des Handwerks, des handwerksnahen Mittelstandes und anderer dem Handwerk nahestehenden Einrichtungen.
Die Vertreter kritisierten das Vorgehen der NRW-Koalitionsregierung. Das Mittelstandsförderungsgesetz sehe ein Clearingverfahren vor, bei dem betroffene Wirtschaftsverbände und kommunale Spitzenverbände den Gesetzentwurf kommentieren und Änderungen vorschlagen können. Da der mittelstandsrelevante Gesetzentwurf nicht durch die Landesregierung, sondern durch die Fraktionen eingebracht wurde, sei die Clearingstelle Mittelstand umgangen worden. Dem Landtag fehle damit auch eine Beratungsvorlage.
Sie weisen auf den Koalitionsvertrag hin, in dem die institutionelle Stärkung der Clearingstelle angekündigt worden war.

Die Stadt Bad Driburg erhebt die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt seit 2019 unverändert bei 440 Prozent.
Die Hebesätze für die Grundsteuer erhöhten sich von 445 Prozent in den Jahren 2019 bis 2021 auf 479 Prozent (2022), 493 Prozent (2023) und schließlich 501 Prozent (2024).

Titelbild: Einzelhandel am Siedlerplatz

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