Grundsteuer B – Dürfen Vermieter die Mieter zur Kasse bitten?

Bad Driburger wissen, dass ein Widerspruch „unverzüglich“ zu erfolgen hat

Elisabeth Affani


Bad Driburg. Dieser Teil des kleinen ABC der Grundsteuer ist theoretisch der einfachste. Der Vermieter kann die Grundsteuer als Teil der Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Das geht aber nur, wenn diese Umlage im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Zu den Nebenkosten gehört gemäß Betriebskostenverordnung (BetrKV § 2 Nr. 1) auch die Grundsteuer B. Der Hinweis auf diesen Paragrafen reicht.
Die Grundsteuer kann voll, zu 100 Prozent, auf den oder die Mieter umgelegt werden. Dabei erfolgt die Umlage anhand eines entsprechenden Verteilerschlüssels. Das Gesetz sieht eine Aufteilung grundsätzlich nach dem Anteil der Wohnfläche vor (§ 556a Abs. 1 Satz 1 BGB).

Eigentlich sollte die Reform der Grundsteuer für Immobilienbesitzer nicht teurer werden.
Doch manche Grundbesitzer berichten, dass ihre Immobilien durch die Kommunen höher bewertet wurden, teilweise bis um das Zehnfache. Wenn schon Immobilienbesitzer, also auch Vermieter, über die Erhöhung klagen, wie geht es dann den Mietern, die eine drastische Erhöhung ihrer Mieten befürchten müssen?
Diese müssen zunächst ihre Mietverträge gründlich lesen und schauen, ob eine Vereinbarung darin festgehalten ist. Sie werden möglicherweise erst von einer Erhöhung erfahren, wenn sie die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2025 erhalten.

Die kann sich bis zum 31. Dezember 2026 verzögern.

Wurde in der Region neuer Wohnraum geschaffen? Wurde die Infrastruktur ausgebaut? Stieg der Wert der Altbauwohnung? Stieg der Bodenrichtwert? Änderte sich die Grundstücks- oder Wohnfläche? Stieg das durchschnittliche Mietniveau? Stieg die Messzahl? Erhöhte die Kommune den Hebesatz? Dann wird die Grundsteuer auch für Vermieter steigen.

Die einfachste Möglichkeit ist es laut Experten, mit dem Vermieter zu reden. Weiß er bereits, ob er einen höheren Grundsteuerbetrag zahlen muss? Ist die Grundsteuer gestiegen, kann der Mieter eine „Anpassung“ (Erhöhung) der Nebenkostenvorauszahlung vorerst ablehnen. Falls er sich an der Grundsteuer beteiligen muss, sollte er monatlich einen Betrag auf einem Tagesgeldkonto anlegen.

Hausbesitzer können sich bei der Kommune beschweren, die die Hebesätze bestimmt, oder beim Finanzamt über die Steuermesszahl. Mieter haben kein Beschwerderecht.
Vermieter, die eine Wohnung leerstehen lassen, müssen die Grundsteuer für diesen Raum allein tragen und dürfen sie nicht auf andere Mieter umlegen.
Wenn der Vermieter seine Grundsteuer an die Kommune nicht bezahlt, haftet auf keinen Fall der Mieter.
Sollte der Besitzer eines Mietobjekts dieses verkaufen, ändert sich an der Grundsteuer nichts. Nur wenn der neue Besitzer Sanierungen oder Modernisierungen, also bauliche Veränderungen vornimmt, kann die Grundsteuer höher werden.
Auch in diesem Fall gilt: Wenn der Mieter Zweifel an der Umlage hat, sollte er einen Experten einschalten.
Bad Driburger wissen, dass ein Widerspruch „unverzüglich“ zu erfolgen hat.

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