Pressemitteilung der Stadt Bad Driburg
Bad Driburg. Der gräfliche Kurpark ist im Moment das beherrschende Thema in unserer Stadt. Das Thema bewegt.
Der Park ist eine der Hauptattraktionen des Gesundheits- und Tourismusstandortes Bad Driburg und über die Stadtgrenzen hinaus. Er ist vielfältig ausgezeichnet. Er ist Anziehungspunkt und Aushängeschild für die gesamte Region. Er ist bedeutender Teil der erfolgreichen Entwicklungsgeschichte unserer Stadt. Er gehört zur Identität der Stadt Bad Driburg. Unsere Stadt ist heute einer der führenden Gesundheitsstandorte. Sie verfügt – auch und gerade wegen des Kurparks – über einen bemerkenswert hohen Bekanntheitsgrad. Darauf dürfen wir alle stolz sein.
Entscheidungen in Sachen Kurpark werden von besonderer Tragweite sein. Sie werden Ausrichtung und Entwicklung unserer Stadt für Jahre und Jahrzehnte beeinflussen. Vorschnelle Pauschalbeurteilungen wie „überweist möglichst viel Geld, das ist gut für den Standort“ helfen kaum weiter.
Aufgrund der Bedeutung des Themas hatte sich der Rat der Stadt Bad Driburg bereits am Montag, 08.02.2021, zu einer außerordentlichen Sitzung zusammengefunden. Einziger Tagesordnungspunkt: Kurpark Bad Driburg. Zur Sitzung war gern auch eingeladen die Geschäftsführung der Gräfliche Park GmbH & Co. KG (im folgenden GP). Graf Oeynhausen und Volker Schwartz persönlich haben den Rat in ausführlicher Präsentation über ihre Vorstellungen und die Planungen des GP informiert und standen dem Stadtrat zur Diskussion zur Verfügung.
In einer weiteren Sitzung am gestrigen Montag, 22.02.2021, war der Stadtrat damit befasst, die weitere Position der Stadt festzulegen. Es sind gleich mehrere, alternative Vertragsangebote – bis hin zu Ankauf oder Pacht der Flächen durch die Stadt – diskutiert worden. Letztendlich hat sich der Rat einstimmig für einen Dienstleistungsvertrag entschieden, der dem GP als Verhandlungsbasis der Stadt angeboten werden soll. Damit hat nach Auffassung des Rates die Stadt einen großen Schritt gemacht, um zu einer Lösung zu kommen und eine dauerhafte Sicherung der guten Zusammenarbeit zwischen dem Gräflichen Park und der Stadt Bad Driburg zu gewährleisten. Die Stadt ist danach bereit, einen bedeutenden Teil der Unterhaltungsaufwendungen zu übernehmen und darüber hinaus mit Investitionen die Attraktivität des Parks zu steigern.
Traditionell stellt der GP den Park zur Verfügung und bewirtschaftet ihn. Die Stadt zahlt dafür einen sehr großen Teil der Unterhaltungsaufwendungen. Sie verwendet hierfür nahezu vollständig das Kurbeitragsaufkommen. Einen kleinen Teil braucht sie zur Deckung des Verwaltungsaufwands.
Die Stadt finanziert sich aus Steuern und Beiträgen, d.h. aus Mitteln der Allgemeinheit. Die für den Kurpark zu zahlende Vergütung muss deshalb leistbar und das Preis-Leistungsverhältnis ausgewogen sein.
Die Vergütung muss von den Kurbeitragseinnahmen getragen werden können. Eine Finanzierung durch allgemeine Haushaltsmittel scheidet aus. Die Kurortehilfe einzusetzen würde daran nichts ändern. Andere städtische Aufgaben (wie Ausstattung und Unterhalt von Schulen, Kitas und Sportstätten, Feuerschutz) wollen wir nicht vernachlässigen. Es kommt auch nicht in Frage, andere Einrichtungen deshalb zu schließen.
Seit 1919 ist Bad Driburg staatlich anerkanntes Mineralheilbad. Die Erfüllung der Voraussetzungen nach dem Kurorte-Gesetz NRW wird in aufwendigen Verfahren (z.B. Messungen der Luftqualität usw.) regelmäßig überprüft und dokumentiert. Die Anerkennung erfolgte zuletzt durch Urkunde vom 14.10.2016. Anerkannt als Mineralheilbad ist die Stadt. Die Anerkennung spricht das Land NRW aus. Zuständige Landesbehörde dafür ist die Bezirksregierung Detmold.
Das Kurwesen hat sich seit der Gesundheitsstrukturreform in den 1990er Jahren gründlich gewandelt. „Morgens Fango, abends Tango“ ist längst nicht mehr. „Kur“ ist heute die erstklassige Rehabilitationsmedizin wie sie in den Reha-Kliniken vor Ort von den Medizinern, Therapeuten und Pflegern täglich geleistet wird. Anschlussheilbehandlung (AHB) macht heute in erster Linie den Gesundheitsstandort aus. Dieser Bereich wird (u.a. wegen der sich verändernden Altersstruktur) weiter gute Perspektiven in der Zukunft bieten.
Auch die Rechtslage ist angepasst worden. Forderte der Gesetzgeber für die Anerkennung als Kurstadt früher das Vorhalten eines „Kurparks“, so spricht das Kurorte-Gesetz heute nur noch von „ausgedehnten Grünflächen“. Weder war „Kurpark“ noch sind „ausgedehnte Grünflächen“ gesetzlich definiert. Schon aus dem Wortlaut geht jedoch hervor, dass der Gesetzgeber die Anforderungen deutlich gesenkt hat.
Die Anerkennung der Stadt als staatlich anerkanntes Mineralheilbad steht deshalb ausdrücklich nicht in Frage. Hierüber ist die Stadt in engem Austausch mit der Bezirksregierung.
Dennoch hat der Kurpark als Anziehungspunkt in Stadt und Region überragende Bedeutung für den Tourismus und das Stadtmarketing, für einen Teil des Wohn- und Freizeitwertes unserer Stadt, als Funktion für die Naherholung für Bad Driburgerinnen und Bad Driburger selbst und damit auch für die Perspektive als Gesundheitsstandort in der Zukunft.
Die Stadt hat deshalb starkes Interesse, die Kooperation mit dem GP partnerschaftlich in der Zukunft fortzuführen. Dabei geht es der Stadt ausschließlich um den gräflichen Park als öffentliche Einrichtung. Die Stadt ist bereit, hierfür eine angemessene Vergütung zu zahlen, die ihr leistbar ist. Überhöhte Vergütungserwartungen wird die Stadt nicht erfüllen. Mit dem jetzigen Vertragsangebot kommt sie dem GP sehr weit entgegen.