Stadt Bad Driburg und Gräflicher Park blicken nach vorn
Der Rat der Stadt tagte am Montag, 29.09.2020 in seiner letzten Sitzung der laufenden Legislaturperiode in nichtöffentlicher Sitzung. Unter B2 ging es um den Gräflichen Park.
Der Gräfliche Park mit dem historischen Gebäudeensemble, dem weitläufigen Landschaftspark, wunderschönen Baumbestand und weiteren Faszinationen sei ein touristisches Markenzeichen der Stadt Bad Driburg. Die Stadt habe in den vergangenen Jahren im Bereich der Stadtentwicklung eine im regionalen Vergleich sehr gute Entwicklung genommen. Dies beträfe u. a. die öffentliche Infrastruktur, die Einwohnerzahlen und den Wohnungsbau. Viele weitere attraktive Standortfaktoren flankierten diese Entwicklung. So die Mitteilung der Stadt in Ihrem Pressestatment.
Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens zwischen dem Gräflichen Park und der Stadt Bad Driburg über eine angemessene Aufwandsvergütung für die Nutzung des Parks beschloss der Rat der Stadt Bad Driburg im Juni diesen Jahres die Teilnahme an der Durchführung eines güterichterlichen Vergleichsverfahrens. (BDiB berichtete)
Der erste Termin dieses Verfahrens fand am 02.09.2020 statt. Beide Parteien gingen aufeinander zu, so dass ein Vergleichsvorschlag erarbeitet werden konnte. Er betrifft insbesondere die finanzielle Vergütungsvereinbarung für die Jahre 2019 und 2020 und folgende. Zudem sei angedacht, weitere Kooperationsfelder zu erarbeiten.
Der Rat der Stadt Bad Driburg sei im Rahmen seiner 70. nichtöffentlichen, außerordentlichen Sitzung am 28.09.2020 dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und habe dem ausgehandelten Vergleich mit deutlicher Mehrheit zugestimmt, so die Pressemitteilung.
Hierin betonen beide Seiten, dass mit dem Ratsbeschluss vom Montagabend nunmehr die Grundlage geschaffen sei, konstruktiv an einem Regelwerk für eine Fortsetzung und Verbesserung der langjährigen Kooperation zu arbeiten.
Die Geschäftsführung des Gräflichen Parks und die Stadt Bad Driburg würden einen Vertragsentwurf verhandeln. Bis zum nächsten Güterichtertermin am 22. Dezember 2020 sollen die Kooperationsthemen beschlussfähig ausgearbeitet sein. Dann muss der neu konstituierende Rat mit dieser Thematik auseinander setzen.